Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ich muss noch einmal nachfragen, weil Sie ja gerade im Zusammenhang mit § 218 von einem Kompromiss sprechen. Ich würde das so nicht bezeichnen.
Weil ich gerade in meiner Rede auch angemerkt habe, dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt – es gibt einen massiven Rückgang von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, um mehr als 45 Prozent –, möchte ich einfach mal die Frage stellen: Wie wollen Sie darauf reagieren, wenn Sie nach dem, was Sie gesagt haben, am § 218 keine Änderungen vornehmen wollen? Es ist eine Tatsache, dass in den Curricula der Ausbildung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der Schwangerschaftsabbruch nicht vorkommt, weil er im Strafgesetzbuch steht. Ist das eine Tatsache, mit der Sie sich auseinandersetzen? Suchen Sie nach Lösungen, wie wir da eine bessere Versorgungslage herstellen können? Dazu hätte ich gerne einfach mal Ihre Einschätzung.
Vielen Dank.