Den Herrn Kollegen Luczak, den wir ja für gewöhnlich als einen sachlich gut informierten Kollegen kennen,
möchte ich fragen: Wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass es nach neuem Recht natürlich möglich sein wird, Freizeitveranstaltungen zu untersagen und Freizeiteinrichtungen zu schließen, wenn die Landesregierungen dafür in die Landtage gehen? Wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass Ihr Vorwurf, dass das nicht möglich ist, nur dann stimmt, wenn es sich um Landesregierungen handelt, die gegen den Willen ihres Landtags handeln wollen? Ad 1.
Ad 2 möchte ich Sie fragen: Wenn es denn so ist, was Sie ja hier sagen, dass Sie den Lockdown wollen,
dass Sie pauschal Gastronomieschließungen wollen, dass Sie pauschal Schulschließungen wollen, warum wird das dann nicht von den Ministerpräsidenten in den Bundesländern gemacht, in denen die Lage heute am verheerendsten ist, nämlich in Sachsen und in Bayern?