Lieber Herr Kollege Buschmann, ich kenne Sie ja schon seit Langem, wir schätzen uns auch gegenseitig, und Sie sind auch ein sehr guter Jurist. Deswegen wundert es mich schon ein bisschen, dass Sie ganz offensichtlich Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht richtig gelesen haben.
In § 28a Absatz 8 steht nämlich genau das drin, was ich hier referiert habe: Wenn wir keine epidemische Notlage hier im Bundestag feststellen, dann haben die Länder zukünftig die Möglichkeit, in den Parlamenten bestimmte Maßnahmen zu beschließen.
Ausgenommen, und zwar ausdrücklich ausgenommen, ist genau das, was ich gesagt habe.
Es ist ausgeschlossen, dass Restaurants geschlossen werden, es ist ausgeschlossen, dass Veranstaltungen abgesagt werden.
– Dann lesen Sie doch bitte schön Ihren Gesetzentwurf. Genau so ist es.
Und zu Ihrem Lockdown: Ich sage nicht, dass wir einen Lockdown wollen,
ich weiß auch nicht, ob wir einen Lockdown brauchen – ich bin Jurist, ich bin kein Virologe –; aber ich kann Ihnen sagen: Wenn wir in zwei oder drei Wochen feststellen, dass die Inzidenzen noch weiter hochgegangen sind, dann brauchen wir dieses Instrumentarium. – Wir haben eine Inzidenz von 337, wir haben 65 000 Neuinfektionen. Das bedeutet, dass in wenigen Wochen über 500 Menschen gestorben sein werden; daran können wir nichts mehr ändern. Deswegen will ich, dass wir das ganze Instrumentarium zur Verfügung haben, das wir brauchen, um weitere Infektionen und damit Tote zu verhindern. Das ist der Punkt, um den es geht.