Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute einmal wieder über ein Thema, das schon längst hätte geregelt und abgestimmt werden müssen. Das kennen wir schon von der Umsetzung der Nitratrichtlinie, von den Regelungen in der Sauenhaltung beim Kastenstand und zur Beendigung des Kükentötens, von den gesetzlichen Regelungen zu Tierversuchen und für die betäubungslose Ferkelkastration.
Gesetze werden einfach nicht umgesetzt oder so lange blockiert oder verzögert, bis durch Gerichte oder im Zuge von Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission Maßnahmen vorgeschrieben werden, was die bisherige Ministerin dann immer zum Handeln zwang. Wenn es dann so weit ist, gibt es nachvollziehbarerweise jede Menge Aufregung bei den Beteiligten, weil die Fristen so kurz und die Handlungsspielräume durch den entstandenen Zeitdruck absolut gering werden.
So ist es auch im vorliegenden Fall.
Es geht, wenn vom Landwirt gewünscht, um eine steuerliche Vereinfachung, die den Buchführungs- und Verwaltungsaufwand der Landwirte verringert, aber keinen finanziellen Zugewinn bedeuten soll. Diese Ausnahmeregelung ist ein landwirtschaftliches Alleinstellungsmerkmal und bedarf nach Jahren nun der Anpassung. Das hat nicht nur der Bundesrechnungshof bereits 2019 gefordert. Da das Landwirtschaftsministerium aber offensichtlich immer noch nicht reagierte, hat die EU-Kommission inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren und ein parallel anhängiges beihilferechtliches Verfahren angestrengt. Aber das war nicht das einzige laufende Verfahren in dem Ministerium.
Wenn wir nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember handeln und die Regelungen entsprechend anpassen, dann wird das nicht nur für unseren Haushalt kostenträchtig. Es besteht dazu noch die Möglichkeit, dass steuerliche Rückforderungen rückwirkend bis zu zehn Jahre auf die Landwirte zukommen.