Nein. – Es besteht also noch die Möglichkeit, dass steuerliche Rückforderungen – damit jeder, der immer für Landwirte ist, sich das einmal vergegenwärtigt – rückwirkend auf die Landwirte zukommen.
Aber am Ende müssen trotzdem noch Änderungen vorgenommen werden; denn eine Nichtanpassung führt zu Steuerausfällen in unserem Haushalt und damit zu jahrelang bestehenden ungerechtfertigten Steuervorteilen für die Landwirte, was die Landwirte aber überhaupt nicht beabsichtigt haben. Damit hat mit Sicherheit kein pauschalierender Landwirt gerechnet. Wie denn auch? Derartige Nachteile zu verhindern, ist doch auch Aufgabe eines Landwirtschaftsministeriums.
In der Anhörung am Montag war die Notwendigkeit der Anpassung unstrittig. Es gab auch noch Vorschläge, den Zeitpunkt der Anpassung auf das Wirtschaftsjahr auszurichten, also auf die Jahresmitte. Das ist ein beachtenswerter Aspekt, der sich aber durch die Verfahrensverschleppung des Landwirtschaftsministeriums inzwischen auch erledigt hat. Die Zeit reicht einfach nicht mehr.
Es ist mir völlig schleierhaft, warum die Anpassung nicht schon 2019, 2020 oder in diesem Jahr bis zur Sommerpause vom Landwirtschaftsministerium zusammen mit dem Finanzministerium vorgelegt wurde. Aber nein, das Landwirtschaftsministerium hat die Vorlage blockiert; das hat wahrscheinlich auch nichts mit einem Wahltermin zu tun.
Es gab, wie gesagt, schon einen Gesetzentwurf, den wir inhaltlich grundsätzlich übernommen haben. Ich bin gespannt, wie die CDU/CSU-Fraktion sich dazu verhält, ob Sie mitstimmen, um unser aller Haushalt nicht mit Strafzahlungen zu belasten und die Landwirte rechtssicherer vor Rückforderungen zu bewahren und Ihr Versäumnis zu heilen, oder ob Sie sich weiter so verhalten, als könnte durch Ignorieren eine zu erfüllende Rechtsvorschrift einfach aus dieser Welt verschwinden.
Herzlichen Dank.