Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer/-innen! Ich würde mal vermuten, dass die meisten Frauen in diesem Land folgende Sätze schon einmal gehört haben und sehr gut kennen: „Mach dich nicht abhängig!“ oder „Pass bloß auf, dass du auf eigenen Beinen stehen kannst!“ Zumindest bei mir waren das Sätze, die meine Mutter und meine Großmutter immer wieder zu mir gesagt haben. Als Teenager war ich davon natürlich genervt, aber heute ist mir die bittere Realität hinter diesen Sätzen sehr bewusst.
Nach wie vor besteht bei den Löhnen eine Lohnlücke von 18 Prozent zwischen Männern und Frauen. Das bedeutet, dass Frauen oft von ihrer Arbeit nicht leben können. Teilzeit und prekäre Beschäftigung betreffen ebenfalls vor allem Frauen. Entsprechend sind es vor allem Frauen, die von Altersarmut betroffen sind. Unser ökonomisches System und vor allem unser Lohngefüge drängt Frauen daher nach wie vor in die ökonomische Abhängigkeit von ihren Partnern und Partnerinnen. Das damit verbundene Machtgefälle und Missbrauchspotenzial muss ich an dieser Stelle wohl kaum weiter ausführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Weg hin zu einer echten Gleichstellung von Frauen kann nicht länger sein, junge Frauen zur Vorsicht zu mahnen, sondern er muss darin liegen, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen endlich auch ökonomisch auf ihren eigenen Beinen stehen können.
Die Maßnahmen in diesem Gesetz sind dafür ein sehr wichtiger Schritt. Der Mindestlohn von 12 Euro kommt vor allem Frauen zugute, da ihre Löhne und Gehälter im Schnitt niedriger sind. Der Mindestlohn von 12 Euro bringt uns ein ganzes Stück näher zu einer Lohnuntergrenze, die eine Rente oberhalb der Grundsicherung ermöglicht und somit Altersarmut vorbeugt. Von diesem Mindestlohn von 12 Euro profitieren 20 Prozent aller erwerbstätigen Frauen in Deutschland – eine traurig hohe Zahl, die uns aber noch einmal sehr eindrücklich zeigt, wie wichtig dieser Schritt ist.
Teil dieses Gesetzespakets ist aber auch die Ausweitung der Einkommensgrenze für Minijobs auf 520 Euro. Nun ist es kein Geheimnis – das haben wir bereits gehört –, dass wir Sozialdemokratinnen und ‑demokraten diese Ausweitung nicht unbedingt gebraucht hätten. Unter zwei Prämissen, die im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, gehen wir diesen Schritt jedoch mit: Erstens dürfen Minijobs keine reguläre Beschäftigung ersetzen. Zweitens dürfen Minijobs nicht länger zur Teilzeitfalle für Frauen werden.
Für uns als Ampelkoalition ist klar, dass vor allem sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gestärkt werden muss.
Mit dieser Gesetzesreform bauen wir daher eine Brücke von Minijobs in die Sozialversicherungspflicht. Wir schaffen die harte Abbruchkante bei der Überschreitung der Minijobgrenze ab.