Vielen Dank, Frau Kollegin, für diese Frage. Ich denke, dass Frauen durch die neue Regelung, die wir im Übergangsbereich schaffen – ehemals als Midijobs bekannt –,
eben doch den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden.
Es ist in diesem Gesetzentwurf jetzt ja vorgesehen, dass die harte Abbruchkante, die bisher bestand, also dass man, wenn man über 450 Euro bzw. künftig 520 Euro verdient hat, in die volle Sozialversicherungspflicht fiel und von daher über 100 Euro mehr verdienen musste, um am Ende überhaupt mehr Netto vom Brutto zu haben, abgeschafft wird, indem nun die Sozialversicherungsbeiträge zunächst dadurch geschmeidig ansteigen, dass der Arbeitgeberanteil sinkt.
Genau das führt doch dazu, dass eine Brücke gebaut wird von den Minijobs hin in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Von daher glaube ich, dass dieses Instrument, das die Bundesregierung vorgeschlagen hat und das wir gerne unterstützen, der richtige Weg ist, um den Weg heraus aus dem Minijob zu finden. – Das sage ich auf Ihre Frage. Vielen Dank.
Es ist also richtig, dass es diese Brücke gibt; denn es ist unser Ziel, dass insbesondere Frauen mehr als zehn Stunden in der Woche arbeiten und damit eine eigenständige ökonomische Absicherung erhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine echte ökonomische Gleichstellung von Frauen ist noch viel zu tun. Insbesondere ist eine zügige Abschaffung der Steuerklasse V zu wünschen.
Trotzdem kann ich voller Überzeugung sagen: Der Tag, an dem wir dieses Gesetzespaket beschließen, ist ein guter Tag für die Frauen in diesem Land.
Vielen Dank.