Sehr geehrte Frau Präsidentin! Als Schutzschild gegen Diskriminierung gibt es seit 20 Jahren das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Früher konnte man in Anzeigen lesen: „Vermiete nur an Deutsche“ oder: „Suche einen jungen, dynamischen Mitarbeiter.“ All das wird heute selbstverständlich nicht mehr gemacht; weil es diskriminierend ist und das AGG davor schützt.
Am Ende schützt das AGG uns alle. Denn selbst wenn man weiß ist, männlich und heterosexuell geboren ist, also zu der Gruppe gehört, die statistisch gesehen die wenigsten Diskriminierungserfahrungen macht: Alt wird man im besten Fall trotzdem. Irgendwann haben also wir alle ein Merkmal, dessentwegen man potenziell diskriminiert werden kann, und dann braucht man eben das AGG.
Nach 20 Jahren verpassen wir dem AGG nun zum ersten Mal ein Update. Dabei geht es nicht allein um Diskriminierung selbst, sondern auch darum, wie man gegen sie vorgehen kann. Ganz wichtig dabei: Wir verdoppeln die Frist, binnen der man sich gegen erfahrene Diskriminierung rechtlich zur Wehr setzen kann, von zwei auf vier Monate.
Darüber hinaus nehmen wir vor allem ein Merkmal in den Blick: die Diskriminierung wegen des Geschlechts. Zum Beispiel stellen wir jetzt im Gesetz etwas klar, was für uns alle auf der Hand liegen müsste: Kündigungen sind im Kontext von Mutterschaft nicht nur eine moralische Bankrotterklärung, sondern auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und damit ein rechtliches No-go.
Aber noch viel wichtiger: Sexuelle Belästigung ist endlich in jeder Lebenslage eine Diskriminierung. Der Schutz, nach dem man Ansprüche nach dem AGG geltend machen kann, gilt künftig auch für den Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule. Bis jetzt galt der Schutz des AGG bei sexueller Belästigung nur am Arbeitsplatz.
Auch bei allen Arten von Verträgen ist eine Benachteiligung nach Geschlecht künftig verboten. Bislang gilt das nur bei Massengeschäften.
Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als SPD noch viel mehr hätten vorstellen können,
über die Ausweitung des Anwendungsbereichs, zusätzliche Merkmale zum sozialen Status oder chronischen Erkrankungen wie Endometriose bis hin zum Verbandsklagerecht.
Und es gibt viel, über das wir noch reden müssen, zum Beispiel: Warum schützt das AGG nicht, wenn ich wegen meiner israelischen Staatsbürgerschaft aus dem Flugzeug gewiesen werde? Warum schützt das AGG nicht, wenn eine KI entscheidet, dass eine Frau zwischen 30 und 35 Jahren nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Wie können wir die Antidiskriminierungsstellen und -beauftragten noch besser stärken? Ferda Ataman macht einen fantastischen Job.
Wir müssen uns überlegen, wie wir nicht nur sie, sondern auch alle anderen Beauftragten noch besser ausstatten können.
Das AGG ist ein Schutzschild. Aber es schützt nur vor Diskriminierung,
wenn wir es auch nutzen und es dementsprechend ausgestalten. Ich bin Stefanie Hubig und Karin Prien sehr dankbar, dass sie gemeinsam dafür gekämpft haben, dass wir dieses Update des AGG nun im Parlament beraten können; denn jede Verbesserung ist ein Schritt nach vorne.
Vielen Dank.