Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich will nur einen historisch sachlichen Punkt richtigstellen, weil das jetzt mehrfach falsch genannt worden ist: Der Vorgängerparagraf dieses Werbeverbots, das heute deutlich eingeschränkt werden soll, ist nicht in der Nazizeit entstanden, sondern in der Weimarer Republik konzipiert worden, einer Vorgängerdemokratie, die sicherlich nicht perfekt war, aber wo demokratische Parteien auch um solche Themen gestritten haben. Er ist in der Tat erst 1933 ins Gesetzblatt gekommen,
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Jessica Tatti [DIE LINKE]: Eben! Aber darum geht es doch!
aber konzipiert worden ist er in der Weimarer Zeit. Das ist ein historisches Faktum. Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?