Erst einmal, Herr Dr. Sensburg, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich muss noch einmal auf Ihre Bemerkung zur Abschaffung des § 130 StGB von vorhin zurückkommen; ich wurde hier nicht zur Kenntnis genommen. Das geht nicht, weil es eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 gibt, die dies verbietet. Insofern war das nur ein Fabulieren ins Blaue hinein,
insbesondere vor dem geschichtlichen Hintergrund, dass dieser Paragraf als Kampfmittel angewendet wurde, unter anderem im 19. Jahrhundert gegen die Sozialdemokratie.
Ich bin dagegen, dass über das Strafrecht die Meinungsfreiheit reguliert wird. Das ist nicht in Ordnung.
Danke.
Jetzt ist die Maske gefallen! Jetzt wissen wir, worum es geht!
Jetzt schlag ihn aus dem Feld!