Erst einmal, Herr Dr. Sensburg, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich muss noch einmal auf Ihre Bemerkung zur Abschaffung des § 130 StGB von vorhin zurückkommen; ich wurde hier nicht zur Kenntnis genommen. Das geht nicht, weil es eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 gibt, die dies verbietet. Insofern war das nur ein Fabulieren ins Blaue hinein,
😄
Lachen bei der CDU/CSU
insbesondere vor dem geschichtlichen Hintergrund, dass dieser Paragraf als Kampfmittel angewendet wurde, unter anderem im 19. Jahrhundert gegen die Sozialdemokratie.
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Zuruf von der CDU/CSU: Warum haben Sie es denn gefordert?
Ich bin dagegen, dass über das Strafrecht die Meinungsfreiheit reguliert wird. Das ist nicht in Ordnung.
Danke.