Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viel zu lange wurde über den Pflegebonus bzw. über die Sonderzahlung geredet, viel zu lange wurde geklatscht, statt zu zahlen. Verzeihen Sie mir, Frau Kollegin Beck, dass ich Ihre Harmonie ein bisschen störe, aber diese koalitionsinterne Fingerhakelei im Zusammenhang mit der Frage, über welche Bereiche wir bei der Steuerfreiheit reden, war doch Ausdruck dessen.
Ich möchte die Gelegenheit hier auch nutzen und den Pflegerinnen und Pflegern meinen höchsten Respekt zollen;
denn sie waren es, die uns durch diese Pandemie geführt haben. Sie waren und sind das Rückgrat unseres Gesundheitssystems.
Das Mindeste, sehr geehrter Herr Marvi, ist, dass Sie jetzt – Gott sei Dank – noch die Kurve bekommen haben und den Empfängerkreis ausgeweitet haben.
Wir als Linke plädieren aber für einen deutlich höheren Bonus, einen Bonus, der auch den besonderen Leistungen der Pflege wirklich gerecht wird, erst recht vor dem Hintergrund der explodierenden Preise, die wir alle spüren. Diese Erbsenzählerei der letzten Wochen und Monate war nicht nur respektlos, sondern sie hat die Pflegerinnen und Pfleger auch viel Geld gekostet.
Die Linksfraktion begrüßt natürlich die Homeoffice-Pauschale. Wir begrüßen auch, dass diese bis zum 31. Dezember verlängert wird. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, alle Fakten für eine Verlängerung liegen doch auf dem Tisch; da müssen wir nicht noch einmal eine Ehrenrunde drehen.
Stichwort „Kurzarbeitergeld“: Auch hier gibt es eine ganz klare Zustimmung der Linken zum Grundsatz, dass das Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt wird. Gleichzeitig sind wir aber enttäuscht, dass Sie auch beim Vierten Corona-Steuerhilfegesetz den Progressionsvorbehalt im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld nicht abschaffen. Progressionsvorbehalt – das ist typischer Politsprech, den die Menschen in meinem Wahlkreis in der Lausitz möglicherweise nicht verstehen. Deshalb gebe ich hier kurz den Erklärbär: Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, aber zur Ermittlung des Einkommensteuersatzes wird es auf das reguläre Einkommen angerechnet, sodass die Kurzarbeiter möglicherweise höhere Steuertarife zu befürchten haben.