Anträge auf Rüstungsexporte werden selbstverständlich auch weiterhin im Bundessicherheitsrat entschieden. Das ist das entsprechende Gremium. So ist es auch erfolgt, und so wird es auch erfolgen. Man muss hier unterscheiden. Die Panzerhaubitze ist eine Länderabgabe; das ist kein Rüstungsexport. Ein Rüstungsexport ist es nur dann, wenn der Antrag aus der Industrie kommt und die Waffen in die Ukraine abgegeben werden. Aber die Panzerhaubitze ist kein Rüstungsexport, sondern eine Abgabe. Deswegen ist es auch nicht notwendig, dies im Bundessicherheitsrat zu entscheiden.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. – Wir haben noch zwei weitere Nachfragen aus der CDU/CSU-Fraktion.