Das ist keine Unterscheidung, die ich mir habe einfallen lassen oder die jetzt neu vorgenommen wird, sondern die gab es schon immer. Dann, wenn aus den Beständen der Bundeswehr etwas abgegeben wird, ist es eine Länderabgabe. Die Entscheidung darüber liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Wenn es ein Rüstungsexport ist, also wenn die Wirtschaft, die Industrie einen Antrag auf Export gestellt hat, was sie ja muss – sie haben einen Vertrag, möchten diesen Vertrag erfüllen, brauchen dafür aber aufgrund der Exportrichtlinien die Genehmigung –, dann ist es ein Export und keine Abgabe. Wenn die Wirtschaft etwas woandershin verbringen möchte, braucht sie dafür eine Genehmigung, und die wird über den BSR erteilt. Der Hintergrund ist wahrscheinlich der, dass, wenn ich als BMVg das mache, die politische Entscheidung dahintersteht, dass man das auch will, dass es politisch gewollt ist. Wenn aber ein Wirtschaftsunternehmen das machen möchte, gab es bisher das Problem, dass es eine solche Entscheidung noch nicht gab. Deswegen kam es zu dieser Entscheidung im Bundessicherheitsrat. Das ist der Unterschied. Den gab es aber schon immer; das ist nichts Neues.