Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich habe den Eindruck, dass die langwierigen Beschaffungsprozesse der letzten Zeit nicht an Artikel 87b des Grundgesetzes gescheitert sind, sondern daran, dass das Verfahren insgesamt sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und sehr aufwendig ist. Dadurch ist es zu den Verzögerungen gekommen. Mir ist daran gelegen, jetzt nicht irgendwelche großen, neuen Strukturen aufzubauen. Es wurde beispielsweise gefordert, dass man das Beschaffungsamt privatisiert oder das Grundgesetz ändert. Wenn ich – und natürlich der Gesetzgeber – die Möglichkeit habe, unterschwellige Veränderungen vorzunehmen – ich habe es beschrieben: Unterschwellenvergabeordnung, Abweichung vom europäischen Vergaberecht, die Beschleunigung der Verfahren, mehr auf Marktverfügbarkeit zu setzen –, dann wird das sehr viel Schwung hineinbringen. Das wird die Beschaffung nach vorne bringen. Dann wird es deutlich zügiger möglich sein.