Also, ich muss dazusagen: Das, was wir jetzt innerhalb von ein paar Wochen auf den Weg gebracht haben, ist ein Quantensprung im Vergleich dazu, wie das Beschaffungswesen davor aussah. Das muss man einfach deutlich machen. Bisher war die freihändige Vergabe von Aufträgen in der Bundeswehr bis zu 1 000 Euro möglich. Bis zu 1 000 Euro! Man kann sich ausrechnen, was das für ein riesiger Bürokratieaufwand war, wenn man jedes Mal in ein Vergabeverfahren gehen musste. Mittlerweile ist es möglich, 20 Prozent aller Aufträge der Bundeswehr freihändig zu vergeben. Das ist die erste Maßnahme.
Das Zweite ist, dass wir viel stärker die Möglichkeit nutzen werden, vom europäischen Vergaberecht abzuweichen. Ja, die Möglichkeit hätte es theoretisch auch schon vor dem Krieg in der Ukraine gegeben. Frankreich hat davon ganz oft Gebrauch gemacht. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Beschaffung dringlich ist und der nationalen Sicherheit dient. Wenn das jetzt nicht der Fall ist, dann weiß ich nicht, wann. Das, glaube ich, ist ein riesiger Schritt, und wir werden diesen Schritt gehen.
Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz werden wir die Strukturen weiter verändern: dass bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, dass nicht mehr in einzelne Lose aufgeteilt werden muss und, und, und.
All das wird zu einer deutlichen Beschleunigung führen, aber auch die Tatsache, dass in Zukunft stärker auf die Marktverfügbarkeit gesetzt wird. Es wird also geschaut: Wo kann ich jetzt – „jetzt“ im Sinne von „bald“ – etwas bekommen? Ich lasse es also nicht über viele Jahre erforschen, sondern ich habe die Möglichkeit, etwas zu beschaffen. Das sind Meilensteine im Vergleich dazu, wie die Beschaffung davor ausgesehen hat.