Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Buschmann! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir diskutieren heute über den Haushaltsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und damit über einen Bereich, der wie kein anderer für das Fundament unseres Rechtsstaates steht. Oft wirkt er wie ein Brennglas, gerichtet auf die sozialen Herausforderungen unserer Gesellschaft und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Technisch gesprochen ist der Einzelplan 07 ein Haushalt, der stark durch Personalausgaben geprägt ist; wir haben es in der Debatte schon vielfach gehört. Tatsächlich aber stehen diese Ausgaben für Personen, die unseren Rechtsstaat nach außen repräsentieren, ihn leibhaftig machen. Erwähnt wurde dabei der neue Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der sehr, sehr wichtig ist und auch zeigt, dass die Regierung es mit den guten Ideen nicht nur ernst meint, etwa mit der Frage der Planungsbeschleunigung oder mit der Reformierung der Verwaltungsgerichtsordnung, sondern dass sie auch weiß, was es hier für die Umsetzung braucht, nämlich entsprechende Stellen in den Bundesgerichten.
Neben dem Personal sind wichtige einzelne Projekte in diesem Haushalt enthalten; auf einige haben meine Vorredner hingewiesen. Beispielsweise möchte ich die weitere Unterstützung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung nennen, die mit uns zusammen für einen guten effektiven Rechtsstaat kämpft. In diesem Sinne werden wir uns im parlamentarischen Verfahren noch für weitere Projekte einsetzen, die es zu fördern gilt.
Zu unserer Demokratie gehört es, dass Menschen Recht bekommen, dass die Justiz effektiv ist. Das haben wir uns als Ampelregierung vorgenommen. Dafür ist dieser Haushaltsentwurf ein sehr, sehr gutes Beispiel.
Da wir bereits auf viele haushalterische Details in der Debatte eingegangen sind, ist es mir ein Anliegen, ein Augenmerk auf einen Bereich zu legen, der eng mit der Ausstattung der Justiz zu tun hat und vom Bundesminister und auch von der Opposition teilweise schon genannt worden ist.
Wir haben es momentan mit steigenden Lebenshaltungskosten zu tun, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine durch den russischen Staat, der auch uns vor große Herausforderungen stellt. Deswegen haben wir die Entlastungspakete, die für den Zusammenhalt in unserem Land sehr, sehr wichtig sind; denn wir wissen, dass soziale Härten insbesondere Personen mit wenig Geld am stärksten treffen. Als ehemalige Strafrichterin ist es mir deshalb ein besonderes Anliegen, auch auf Personen hinzuweisen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind – gerade also eine finanziell schwierige Situation erleben – und sich in der besonders vulnerablen Situation eines Strafverfahrens befinden.
Hat ein Strafrichter eine Geldstrafe für straf- und schuldangemessen gehalten, ist es für diese Personen ohne Rücklagen und mit einem geringen monatlichen Einkommen sehr, sehr schwer, Geld am Monatsende zu entbehren, um einen entsprechenden Tagessatz zu zahlen. Das Risiko, dass die Strafe in einem Gefängnis verbüßt werden muss, ist sehr, sehr hoch. Hier müssen wir anpacken, hier werden wir anpacken. Der Bundesjustizminister hat mit seinem Ministerium einen guten Referentenentwurf dazu vorgelegt, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht.
Ich will trotzdem deutlich machen, dass der Handlungsbedarf hier auch im Vergleich zu unseren Nachbarländern sehr, sehr groß ist; denn in Deutschland gibt es im Vergleich zu anderen Ländern in Europa sehr viele Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Es sind aufs Jahr gerechnet sogar mehr als die Hälfte der Personen, die sich in Justizvollzugsanstalten befinden,
und viele davon eben in einer sozial schwierigeren Lage. Das ist ein Thema, auf das wir hier als Regierung durch eine Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionensystems eingehen müssen und eingehen wollen.
Das gebietet nicht nur die Gerechtigkeit, sondern ist eben auch eine Frage haushalterischer Vernunft, da es hier bei den Ländern zu großen Einsparungen kommen wird.
In diesen politisch herausfordernden Zeiten müssen wir für eine gut funktionierende Justiz, insbesondere für eine gut funktionierende Strafjustiz, für die Umsetzung des Digitalpakts und für eine Ausgestaltung des Paktes für den Rechtsstaat sorgen. Sehr geehrter Herr Kollege Müller, da gibt es ja Verhandlungen. Dass wir uns hier natürlich, worauf der Bundesjustizminister ja hingewiesen hat, in den Zuständigkeitsgrenzen des Grundgesetzes bewegen müssen – und Sie sagen ja, Sie sind eine Rechtsstaatspartei –, ist vollkommen klar. Deshalb kann der Bund die Länder nur strukturell unterstützen. Dabei stehen wir aber zu unserem Wort, im Wissen, dass es gerade in Krisenzeiten besonders wichtig ist, dies zu tun.
Wir wissen, dass der Rechtsstaat effektiver werden muss und die Justiz effektiv ausgestaltet werden muss. Der Haushaltsentwurf bietet dafür eine gute Grundlage, auch eine gute Diskussionsgrundlage. Ich freue mich sehr auf die anstehenden Verhandlungen und die Haushaltsberatungen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Stephan Brandner, AfD-Fraktion.