Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 22. März 2021 wurde die DAC-7-Richtlinie (EU) – das ist ja gerade dargestellt worden – beschlossen. Ziel dieser Richtlinie ist es, Transparenz von digitalen Geschäftsmodellen, insbesondere bei grenzüberschreitendem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Onlineplattformen, zu erhöhen. Die Finanzverwaltung wird in die Lage versetzt, besser Einblick zu nehmen und Daten zu bekommen – so weit in Ordnung.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Teil des Gesetzentwurfs ist keine EU-Richtlinie, sondern ein Gesetzentwurf der Bundesregierung und des FDP-Finanzministers Christian Lindner unter der Überschrift „Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“. Vorgetäuscht wird eine Beschleunigung der steuerlichen Betriebsprüfung. Dahinter verbirgt sich aber nichts anderes als eine erhebliche Belastung und eine Vorverurteilung sowie erhebliche Sanktionen insbesondere für den Mittelstand.
Wir sind ja von den Grünen und von der SPD gewohnt, dass Unternehmer per se des Teufels sind.
Aber dass dieses Gesetz aus einem FDP-geführten Haus kommt, macht mich ein Stück weit fassungslos. Mit diesem Gesetz brechen Sie mit den bisherigen Grundsätzen der kooperativen Betriebsprüfung zwischen Unternehmern und Staat. Auch Unternehmer haben ein erhebliches Interesse daran, die Betriebsprüfungen gut und ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Aber anstatt die Betriebsprüfung zu reformieren und schnellere Rechtssicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch für den Staat zu bekommen, kann weiterhin bis zu neun Jahre rückwirkend geprüft werden. Also: keine Beschleunigung der Betriebsprüfung.
Anstatt zu modernisieren, verschärfen Sie die Strafen und Sanktionen einseitig für die Unternehmer und schaffen neue Bürokratie und Mehrbelastung. Ich möchte das an drei Punkten darstellen.
Erster Punkt. Bisher gab es klare Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Nur wenn diese Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht gegeben war, konnte das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Zuschätzungen vornehmen. Von diesem Prinzip nehmen Sie jetzt Abstand und fordern zusätzlich eine einheitliche digitale Schnittstelle, die übrigens noch gar nicht vorliegt. Wenn diese Schnittstelle, die es noch gar nicht gibt, nicht vorhanden ist, dann ist die Buchführung eben nicht mehr ordnungsgemäß und es gibt Strafmaßnahmen. Das ist ehrlicherweise skandalös. Sie schaffen jetzt schon Strafmaßnahmen für Dinge, die es noch gar nicht gibt.
Zweitens. Wenn ein Unternehmer bewusst die Betriebsprüfung verzögert oder Unterlagen nicht herausgegeben hat, dann lag es im Ermessen des Finanzamtes, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes auszusprechen. Zukünftig – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – gibt es für alle Unternehmer ein generelles Mitwirkungsverzögerungsgeld ohne Ermessen des Finanzamtes nach dem 30. Tag in Höhe von 100 Euro, insgesamt bis 100 Tage also 10 000 Euro. Und im Wiederholungsfall, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es pro Tag ein Verzögerungsgeld von 10 000 Euro, bei 100 Tagen macht das 1 Million Euro Strafe für den Unternehmer, wenn Unterlagen im Rahmen der Betriebsprüfung nicht beigebracht werden können, übrigens egal aus welchem Grund und ohne Ermessensspielraum des Finanzamtes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie machen die Finanzämter zum Handlanger. Diese müssen jetzt ein Ordnungsgeld aussprechen, und sie müssen die Unternehmer bestrafen, auch wenn es bei den Betriebsprüfungen normalerweise zwischen Finanzamt und Unternehmen ein gutes Miteinander gibt.
Ich weiß nicht, ob Sie schon mal an einer Betriebsprüfung teilgenommen haben oder ob Sie mal eine Betriebsprüfung durchgeführt haben. Aber Verzögerungen sind in einer Betriebsprüfung völlig normal, weil Unterlagen beigebracht werden müssen, weil irgendwelche anderen Dinge fehlen, die übrigens auch bei den Finanzämtern zu Verzögerungen führen. Sie zwingen jetzt die Finanzämter von politischer Seite, Strafmaßnahmen gegen die Unternehmer vorzunehmen, wie gesagt, ohne jeglichen Ermessensspielraum, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen mit der Unschuldsvermutung im rechtsstaatlichen Verfahren ist. Was Sie da machen, ist absoluter Irrsinn – absoluter Irrsinn! –, und es wird dazu führen, dass der Mittelstand weiter gedrängelt, weiter vernichtet wird. Das ist in unserem Land mit uns so nicht zu machen.
Drittens. Ich nenne Ihnen eine dritte Verschärfung – es gäbe noch viele andere Punkte –: Normalerweise hat man nach Betriebsprüfungen immer Anpassungen in den Folgebetriebsprüfungen, also in den Folgezeiträumen, vorgenommen. Wenn eine Betriebsprüfung bis 2016 war, hat man dann ab 2017 angepasst usw. Zukünftig – das schreiben Sie in dem Gesetzentwurf – muss es unmittelbar erfolgen – was auch immer „unmittelbar“ heißt; das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wenn dieses nicht unmittelbar erfolgt, dann gibt es Strafmaßnahmen für die Unternehmer: Strafe, Steuerstrafverfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie verurteilen die Unternehmer, den guten rechtschaffenen Kaufmann von vornherein und überziehen ihn mit Strafmaßnahmen. Das ist von unserer Seite aus nicht zu machen. Bei Ihnen dort sind wir das ja gewohnt, aber, liebe FDP, wo ist Ihr Rechtsstaatsverständnis? Wo ist Ihr liberaler Rechtsstaatsgedanke? Das kann doch nicht sein, dass wir Vorverurteilungen vornehmen, dass wir Zwangsgelder für Dinge fordern, die vielleicht im Geschäftsbereich ganz normal sind. So wird keiner in der nächsten Generation ein Unternehmen übernehmen. Es wird zum Habeck’schen Effekt führen: Es wird einfach aufgehört zu produzieren. Und es kommt zu einer Vernichtung des Mittelstandes; das werden wir nicht zulassen. Wir bieten an, im parlamentarischen Verfahren wirklich mitzuarbeiten, aber wir müssen diese Strafmaßnahmen für die Unternehmer, die jetzt unzulässig sind und zukünftig gesetzlich von Ihnen fixiert sind, abschaffen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Deswegen freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren und bitte die FDP wirklich, wieder an ihren liberalen Rechtsstaatsgedanken anzuknüpfen.
Herzlichen Dank.
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Nadine Heselhaus.