Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich gebe zu, nach der ganzen Diskussion um Inflation, Energiekrise und der emotionalen Debatte um die Sprach-Kitas handelt es sich jetzt vielleicht um ein ein bisschen sperriges Thema, aber ich denke mal, man kann es doch mit Leben füllen.
Kollege Brehm, Sie haben mir die ganzen Pointen für meine Rede genommen. Das ist natürlich nicht in Ordnung. Aber wir sind, glaube ich, ziemlich einer Meinung.
Ich beschränke mich mal auf das Thema Betriebsprüfungen, und ich kann Ihnen sagen, dass sich das Verhältnis zwischen Steuerberatern und Betriebsprüfern in den letzten zehn Jahren nicht verbessert hat. Früher einmal war es so, dass man während der Betriebsprüfung öfter einmal Zwischenergebnisse ausgewertet hat, miteinander diskutiert hat. Das findet im Prinzip jetzt nicht mehr statt. Jetzt wird die Prüfung durchgeführt, es gibt keine Gespräche, und am Ende wird ein Ergebnis präsentiert, das man dann auswerten kann. Insofern ist die Regelung nach § 204 Abgabenordnung, dass es einen Teilabschlussbericht und Teilergebnisse gibt, durchaus zu begrüßen.
Zu begrüßen wäre auch, dass das Verfahren der Betriebsprüfung beschleunigt werden soll. Aber der Gesetzentwurf lässt nicht erkennen, inwieweit die Finanzbehörden an dieser Beschleunigung beteiligt sein sollen. Vielmehr soll der Steuerpflichtige seinen Teil dazu beitragen, dass das Verfahren beschleunigt wird. Kollege Brehm hat es schon angeführt: Das Mitwirkungsverzögerungsgeld, schon eine Sprachbarriere an sich, in Höhe von 100 Euro pro Tag ist natürlich aus meiner Sicht schon eine ziemliche Schweinerei.
Faires Verhalten und Zusammenwirken zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen stelle ich mir einfach anders vor.
Und auch die Ausführungen zu § 158 AO in dem Gesetzentwurf hinsichtlich der Beweiskraft der Buchführung stelle ich in Zweifel. Ich betreue sehr viele Mandanten, Kleinstmandanten, auch viele mit Migrationshintergrund – aus Vietnam, aus der Türkei, aus dem ehemaligen Jugoslawien –, für die das deutsche Steuergesetz natürlich ein Buch mit sieben Siegeln ist.
Leider kommt es vor, dass bei Betriebsprüfungen dann gerade diese Klientel keine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen kann. Kleinere Mängel mehren sich zu größeren Mängeln und führen dann dazu, dass Schätzungen durchgeführt werden. Die angewandten Verfahren wie Ausbeutekalkulationen etc. führen zu erheblichen Steuernachzahlungen, die diese Klientel meistens nicht aufbringen kann. Buchführungsunterlagen heranzuziehen und dann zu sagen: „Hier liegt eine Steuerverkürzung oder sogar eine Steuerhinterziehung vor“, das finde ich schon vermessen.
Gerade diesem Personenkreis, der den Anforderungen des deutschen Steuerrechts nicht ganz gerecht wird, aber dem Sozialsystem im Gegensatz zu einigen anderen nicht auf der Tasche liegt, denjenigen, die mit ihrem Kleinstgewerbe ihre Familie ernähren und auch sonst im Sozialsystem keine Kosten verursachen, solche Auflagen zu erteilen, das finde ich vermessen.
Man würde die Effizienz der Betriebsprüfung deutlich erhöhen, wenn man sich auf die großen und mittleren Unternehmen konzentrierte und die kleinen Unternehmen weitgehend ausgeklammert würden. Das könnte man zum Beispiel dadurch erreichen, dass man die Kleinunternehmerregelung ausweitet, beispielsweise von jetzt 22 000 Euro auf 50 000 Euro oder wie zum Beispiel bei Landwirten, bei bestimmten Berufsgruppen wie Journalisten etc. bestimmte Pauschalierungen einführt.
Das würde viele kleinere Unternehmen von der normalen Buchführungspflicht befreien und dementsprechend auch die Betriebsprüfungen überflüssig machen.
Ich denke, wir sollten uns auf die Unternehmen konzentrieren, die, wie auch im Gesetzentwurf teilweise angeführt ist, auf Internetplattformen und im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind oder sogar kriminelle Machenschaften wie bei Cum-ex betreiben, die der Bundeskanzler aktiv unterstützt hat.
Das zu lokalisieren, aufzudecken und dann eine entsprechende Steuernachzahlung festzusetzen, das ist, denke ich, Aufgabe der Finanzbehörden. Das würde nicht nur den betroffenen Steuerpflichtigen, sondern auch den Steuerberatern erhebliche Erleichterung verschaffen.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Deborah Düring.