Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganze 28 Gesetze und Verordnungen will die Bundesregierung hier auf einen Streich ändern. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Frau Staatssekretärin: Wer so eine Vorlage hier ins Parlament zu einer 26‑Minuten-Debatte einbringt, der ist an einer ernsthaften, detaillierten Debatte hier im Parlament leider nicht interessiert.
Ich will zwei Punkte aufgreifen, die eine ganz eigene Diskussion verdient hätten:
Den ersten hat Herr Kollege Mörseburg schon angesprochen; das ist der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze, die gilt, wenn man vor seinem eigentlichen Renteneintrittsalter in Rente geht.
Die Koalition, die Bundesregierung will, dass man in Zukunft unbegrenzt hinzuverdienen kann. Das kann man ja diskutieren; aber das müsste man auf der Basis von Fakten diskutieren.
Was ich vonseiten der Bundesregierung wirklich vermisse, ist eine Evaluation der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze, die Sie 2020 vornahmen. Ab da durfte man deutlich mehr hinzuverdienen als vorher. Sie haben aber nie analysiert: Was bedeutet das für die Sozialversicherung? Gibt es mehr Rentenantragsteller? Gibt es weniger? Gibt es mehr Rentner, die tatsächlich hinzuverdienen? Eine Analyse liegt nicht vor. Wir bräuchten sie aber, um diesen Schritt ernsthaft zu beurteilen.
Der zweite Aspekt, den ich aufgreifen möchte, ist die Umgestaltung der Vermögensanlagevorschriften für die Sozialversicherungen. Sie wissen ja, dass die Rentenversicherung, die Krankenversicherung usw. auch Vermögen anlegen können. Hier ändern Sie die Vorschriften. Warum? Das ist interessant: Weil Sie feststellen, dass im Niedrigzinsniveau, das uns umgibt, einige Anlagen nicht verlustfrei getätigt werden können.
Da muss ich Ihnen schon zurufen: Genau deshalb haben wir schon vor Jahren den Austritt aus dem Euro gefordert, werter Herr Kollege. Statt dass wir irgendwelche Sozialversicherungsvorschriften ändern, sollten wir doch einfach die Geldpolitik ändern!
Das wäre viel einfacher: eine stabile Geldpolitik mit einer stabilen D‑Mark mit einem hohen Zinsniveau.
Das wäre möglich gewesen und hätte unsere Rentner nicht in die Armut geschickt, werter Herr Kollege. Das muss man an dieser Stelle mal feststellen.
Die Art und Weise, wie Sie versuchen, diesen Anlagekatalog zu erweitern, ist außerdem sehr, sehr interessant. Bislang waren es ja vor allem Schuldverschreibungen, in die zu investieren möglich war. Jetzt nehmen Sie Immobilien und Aktien hinzu, kommen da aber wieder mit Ihrem typischen links-grünen Hammer, nämlich: Auf Nachhaltigkeit soll geachtet werden,
also grüne Anlagen, nachhaltige, Ökoanlagen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Sie müssen sich schon eine Sache aussuchen: Entweder soll das Geld der Rentner vernünftig angelegt werden – oder halt grün; das ist dann aber auch verlusthaltig, weil grüne Anlagen letztendlich nichts bringen.
Zuallerletzt – ich finde das ja süß –: Sie schreiben Liquiditätsprüfungsvorschriften bei Investitionen in den privaten Kapitalmarkt vor. Aber solche Vorschriften gibt es nicht bei der Investition in EU-Staatsanleihen oder Sondervermögen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Dass die Rentenversicherung die Sondervermögen aufkauft, die diese Bundesregierung auflegt, Fonds, die die EU auflegt, aufkauft, Staatsanleihen von Pleitestaaten wie Italien und Griechenland aufkauft, ganz ehrlich: Ich möchte das nicht für unsere Rentnerinnen und Rentner, ich möchte Wohlstand für sie. Deswegen brauchen wir da eine ganz andere Politik.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.