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79. Sitzung
Donnerstag, 19. Januar 202320. Wahlperiode, 79. SitzungUngerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten abschaffen
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Rednerwechsel

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gebührenzahler! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist einigen wenigen lieb, den allermeisten aber sehr teuer. 8,4 Milliarden Euro jährlich nimmt der Rundfunk an Zwangsbeiträgen ein. Der Zwangsgebührenzahler geht sogar in Beugehaft, wenn er nicht zahlt; der Messerstecher in der Düsseldorfer U‑Bahn bekommt Bewährung, selbst bei klarem Mordversuch, und bleibt auf freiem Fuß.

Beifallbei der AfD
Zurufvon der SPD: Unsinn!

Das ist Deutschland – leider! – im Jahre 2023.

Die Intendanten erhalten zum Teil ein höheres Gehalt als Bundeskanzler Scholz,

Das ist mal gerechtfertigt!

Und das wollen Sie ändern?

dem Schutzpatron aller zielgerichtet Vergesslichen. Nicht vergessen können die Bürger dagegen den Prunk und Luxus beim RBB von Frau Schlesinger. 658 000 Euro hat die Frau nur für die Büroeinrichtung ausgegeben;

Ich denke, es geht um die Steuer!

das sind die Jahreszahlungen von 3 000 Gebührenzahlern. Die Rechtsstreitigkeiten in diesem Fall kosten 1,4 Millionen Euro; das sind die Zahlungen von 6 350 Gebührenzahlern.

Wann gehen Sie denn zum Thema?

MDR-Intendantin Karola Wille, jahrelange Mitarbeiterin des „Roten Klosters“ zu DDR-Zeiten an der Karl-Marx-Universität Leipzig, bekommt im Ruhestand sage und schreibe 4,6 Millionen Euro.

Was hat denn das mit Besteuerung zu tun?

Allein dafür müssen 21 000 Haushalte Gebühren zahlen.

Unglaublich!

8,4 Milliarden Euro sind dem Rundfunk nicht genug. Zusätzlich erzielen die Rundfunkanstalten Einnahmen von über 600 Milliarden Euro

600 Millionen Euro!

Zurufvon der SPD: Ja, die Grundrechenarten bei der AfD!

über Werbung und den Verkauf von Programmrechten. Diese Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten unterliegen natürlich der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer. Dabei genießen die Anstalten große Privilegien, weil die Umsätze pauschal und – das ist der Kern – zu niedrig besteuert werden. Private Rundfunkanbieter müssen hingegen die realen, wirklichen Gewinne versteuern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben also einen riesigen Wettbewerbsvorteil.

Eine wichtige Kontrollinstanz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Bundesrechnungshof, hat schon im Jahr 2015 darauf hingewiesen, dass diese Pauschale um 2,5 Prozentpunkte angehoben werden muss – das steht auch so im Antrag –, um unzulässige Steuervorteile zu vermeiden. Diese Pauschalierung der Werbeeinnahmen wurde im Jahr 2001 gesetzlich festgelegt. Für die Pauschale im Bereich der Programmverwertung fehlt sogar eine gesetzliche Grundlage. Diese beruht auf einer schlichten Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 1998. Angepasst wurden diese Pauschalen in den 20 Jahren natürlich nicht. Genau diese handwerklichen Missstände wollen wir mit unserem Antrag beseitigen.

Beifallbei der AfD

Es ist absolut bezeichnend, dass die Regierungen seit 2015 hier untätig geblieben sind. Ist das etwa eine Gegenleistung für positive Regierungspropaganda?

Meine Damen und Herren, 9 Milliarden Euro Einnahmen für die Rundfunkanstalten, und was bekommen wir dafür? Wir bekommen rot-grüne Propaganda, Dummheit und Hetze!

Beifallbei der AfD

Ein WDR-Moderator hat gerade zur Hetze gegen die CDU aufgerufen. Jan Böhmermann hat ein Staatsoberhaupt als Ziegenbeschäler bezeichnet. Richtig dumm war die Meldung der „Tagesschau“ über ein Fernsehgerät, welches angeblich Energie aus der Umgebung erzeugen könne. Das alles zusammen und noch viele Skandale mehr

Viele mehr!

sind eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes.

Beifallbei der AfD

Das ist doch hanebüchener Unfug!

Der Rundfunk gehört grundlegend reformiert. Wir müssen endlich

damit anfangen.

Beifallbei der AfD

Vielen Dank, Herr Kollege König. – Nächster Redner ist der Kollege Erhard Grundl, Bündnis 90/Die Grünen.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP

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