Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was vonseiten der AfD mit diesem Antrag vorgelegt wird,
ist Hass und Hetze. Ja, in der Tat.
Frau von Storch weiß es und gibt schon die Stichworte selbst.
Also gut, dann können wir eigentlich die Debatte beenden; denn Sie geben ja schon zu, dass die Beschreibung „Hass und Hetze“ für Ihren Antrag zutreffend ist.
Aus welchem Grund? Sie unterstellen, dass wir die Menschen alleine lassen. Aber wenn wir einfach nichts machen und die Menschen ihre Heizsysteme, wie sie zurzeit ausgestattet sind, beibehalten, dann bedeutet das eine massive finanzielle Belastung.
– Ich habe ganz bewusst gesagt: alleine lassen. – Wenn wir uns einmal vergegenwärtigen, was wir allein im letzten Jahr an Rettungsmaßnahmen beschließen mussten, um Wärme und Energie insgesamt bezahlbar zu halten,
waren das 300 Milliarden Euro, die wir im Bundestag verfügbar gemacht haben – 300 Milliarden Euro. Das ist die Dimension, in der wir uns bewegen, wenn wir es nicht schaffen, schnellstmöglich unsere Abhängigkeit von fossilen Energien zu beenden.
Das ist die Realität, die die AfD offenbar will, wenn sie jeden Versuch, Änderungen am Status quo vorzunehmen, mit Hass und Hetze kommentiert, wie in diesem Antrag verbrieft.
Denn alle wissen: Kein Staat der Welt kann auf Dauer über Subventionen fossile Energiepreisentwicklungen dieser Größenordnung abfangen.
Das ist nicht möglich. Das schafft niemand, schon gar nicht, wenn man weiß, dass diese fossilen Energien endlich sind, dass sie immer teurer werden, wenn die Verknappung zunimmt, wenn Kriege um diese Ressourcen existieren und wir wissen, dass wir es klimapolitisch einfach nicht vertreten können – das ist natürlich ein ganz starkes Element bei der Wärmewende –, weiter auf die Verbrennung fossiler Energien zu setzen. Das ist nicht länger verantwortbar. Deswegen müssen wir handeln.
Deswegen ist es richtig, dass sich die Koalition darauf verständigt hat und nun umsetzt – gestern wurde das Gebäudeenergiegesetz im Kabinett beschlossen und geht jetzt ins parlamentarische Verfahren –, dass neue Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Sonst werden die Menschen alleingelassen. Das ist doch die Wahrheit. Die Menschen werden sonst alleingelassen.
Das ist keine Drangsalierung und keine Enteignung.
Das ist Ihr Vokabular, genau das kennzeichnet die Verhetzung.
Es geht darum, den Menschen jetzt den Weg zu ebnen, dass dieser Umstieg auf erneuerbare Energien gelingt. Das ist Sinn und Zweck der Gesetzgebung. Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht, wurden die Grundlagen geschaffen.
Es wird jetzt darum gehen, dass die technologische Vielfalt, die wir im Bereich erneuerbare Energien haben, auch tatsächlich zum Einsatz kommen kann. Diese monotechnologische Horrorszenariobeschreibung, die dann immer aus Ihren Reihen kommt, ist völlig verfehlt.
Natürlich muss dann auch darauf geachtet werden, dass technologisch alles verfügbar ist.
Aber wenn man das nicht entsprechend gesetzlich regelt, dann wird natürlich auch niemand investieren – das sind die Gesetze des Marktes –, dann werden auch die Hersteller keinen Markt sehen. Deswegen ist es dringend notwendig, dass wir einen verlässlichen rechtssicheren Rahmen schaffen, damit auch die Hersteller, die Produzenten sehen: Dieser Markt wird bedient werden können. Dieser Markt existiert.
Und nur dann werden die Technologien auch verfügbar sein. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier eine gesetzliche Regelung schaffen.
Es geht natürlich auch darum, dass wir diese bedarfsgerechte Förderung – ich habe sie schon angesprochen – so ausgestalten, dass sie tatsächlich von den Menschen in Anspruch genommen werden kann und die Menschen nicht überfordert sind. Und da wird es eine Staffelung geben müssen. Natürlich gibt es Menschen, die den Umstieg auf erneuerbare Energien verkraften können, ohne dass sie es finanziell spüren; aber es gibt andere, die das sehr wohl finanziell zu spüren bekommen und die es nicht können. Deswegen müssen wir da natürlich differenziert herangehen.
Die Zahlen über die Belastungen in Ihrem Antrag sind schlichtweg falsch.
Sie unterstellen zum Beispiel, dass der Gesetzentwurf – meine Güte, darf ich vielleicht mal ausführen – für die Bürgerinnen und Bürger eine jährliche Belastung von 9 Milliarden Euro enthält. 9 Milliarden Euro unterstellen Sie. Im Gesetzentwurf stehen aber nicht 9 Milliarden Euro, sondern darin steht, dass ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 50 Millionen Euro entsteht, denen aber – jetzt kommt es! – 238 Millionen Euro Entlastungen gegenüberstehen. Das steht im Gesetzentwurf.
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 182 Millionen Euro, denen insgesamt 989 Millionen Euro Entlastungen gegenüberstehen. Das sind die Zahlen des Gesetzentwurfes. Sie können noch nicht einmal richtig zitieren.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Scheer. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Anne König, CDU/CSU-Fraktion.