Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einsteigen mit einer ganz direkten Bezugnahme auf den hier vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion und auch die Rede, die hier vonseiten der AfD-Fraktion zur Erläuterung gehalten wurde.
Es sind krasse Lügen, mit denen Sie hier auftreten, krasse Lügen.
Sie unterstellen, dass die Rechtslage so sei, dass gut funktionierende Heizungen herausgerissen werden müssten und dann 100 000 Euro investiert werden müssten. Das ist Ihr Vorhalt.
Die gesetzlichen Grundlagen verlangen dies explizit nicht.
Es ist einfach falsch. Es gibt eine Verpflichtung bei kaputtgehenden Heizungen; das ist die einzige Verpflichtungsstruktur. Und es gab schon vor der letzten Novelle, vor der Heizungsgesetznovelle, wie sie genannt wurde, für sehr alte Heizungen, 30 Jahre alte Heizungen, eine Pflicht, die natürlich weiterhin besteht. Das ist aber nicht das, was Sie adressieren. Bei dem, was Sie suggerieren, müssen die Menschen auch bei gut funktionierenden Heizungen, bei quasi neuen Heizungen Panik bekommen, dass sie gleichzeitig ihr Haus renovieren müssten. Das stimmt nicht.
Wenn eine Heizung kaputtgeht, ist keine Verpflichtung da,
das Haus zu renovieren. Das ist einfach falsch, und das wissen Sie eigentlich auch.
Es gab allerdings tatsächlich Fehlstellungen im ersten Entwurf zum Heizungsgesetz. Es gab große Aufregung darüber. Die Aufregung war verzerrend. So gab es zugegebenermaßen eine wirklich existente Fehlstellung, zum Beispiel die Regelung, dass alle Menschen über 80 Jahre von den Regelungen nicht mehr erfasst würden, aber die Menschen unter 80 Jahren; das ergab natürlich ein ungutes Gefühl bei allen 79-Jährigen. Aber solche Sachen haben wir dann ja auch beseitigt. Wir haben all diese in der ersten Entwurfsfassung – es war ja noch nicht mal durchs Kabinett gegangen – enthaltenen besorgniserregenden Regelungen in einem umfassenden parlamentarischen Verfahren beseitigt.
Und gerade als SPD-Fraktion haben wir uns besonders stark dafür gemacht, dass es eben keine Überforderung gibt, dass es eben eine Ermöglichung geben muss bei der Wärmewende. Wir haben uns für verstärkte Förderung, auch sozial gestaffelte Förderung eingesetzt, die dann auch beschlossen wurde. Wir haben uns gegen die Überforderung von Mieterinnen und Mietern eingesetzt; auch das wurde beschlossen.
Wir haben uns für die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung eingesetzt; auch das wurde hinterher umgesetzt.
Und wir haben uns auch für mehr technologische Vielfalt eingesetzt. Auch das wurde hinterher geändert. Sie unterstellen also Dinge, die nicht stimmen.
Gleichwohl gibt es, wie bei jedem großen Gesetzesvorhaben, auch bei diesem weiteren Änderungsbedarf. Es gibt Effizienzvorgaben, die mit Blick auf das, was wir erreichen wollen, nämlich die Wärmewende zu ermöglichen, so nicht unbedingt sein müssen. Ich denke mal, alle, die sich das Gesetz anschauen, werden einen Veränderungsbedarf zugestehen, die einen mehr, die anderen weniger. Wir haben uns im Koalitionsvertrag tatsächlich darauf verständigt, dass diese Novelle abgeschafft wird, aber zugleich Maßgaben festgelegt, was wir stattdessen wollen. Man wird bei der Wärmewende nicht ins Bergfreie fallen, sondern wir werden natürlich weitere Rahmenbedingungen haben, damit das Ziel der Wärmewende erreicht werden kann. Wir müssen auch bedenken: Das Bundesverfassungsgericht hat uns ganz klar ins Aufgabenheft geschrieben, dass wir noch besser werden müssen bei der Wärmewende, bei der Erreichung der Ziele. Wir können es uns nicht erlauben, diese Ziele zu unterschreiten.
Natürlich muss die Gesellschaft, müssen die Unternehmen, müssen die Hersteller der jeweiligen Heizungstechnologien wissen, wo sie investieren können; sie brauchen gesetzliche Rahmenbedingungen. Und Sie fordern quasi etwas, was diese Investitionsbedingungen konterkarieren und beschädigen würde. Das ist unverantwortlich, sowohl gegenüber den bei diesen Firmen arbeitenden Menschen als auch gegenüber den Menschen, die diese Technologien hinterher brauchen.
– Das ist keine Freiheit, das ist unverantwortlich, weil Sie mit Ihrem Antrag Unsicherheit schaffen. Sie schaffen Unsicherheit!
Ich möchte noch mal das aufgreifen, was wir mit dem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir haben vereinbart, dass natürlich auch die CO2-Bepreisung weiter dazugehört. Ein Zurückschrauben von CO2-Bepreisungen wäre wiederum eine Verunsicherung mehr in den Rahmenbedingungen, auf die sich die Unternehmen eingestellt haben.
Im Koalitionsvertrag haben wir ferner festgehalten, dass die Förderungen fortgesetzt werden. Wir setzen die Förderungen fort. So wird niemand überfordert.
Es gilt zugleich, zu erwähnen, dass im Koalitionsvertrag auch die Rückzahlungen an die Bevölkerung enthalten sind,
und zwar sozial gestaffelt und für die Bereiche Verkehr und Gebäude. Das ist die Verständigung, und natürlich wird das so umgesetzt werden, dass die Wärmewende dadurch unterstützt wird, dass die Maßnahmen zur Erreichung der Wärmewendeziele damit gestützt werden.
In diesem Sinne: Hören Sie auf, den Menschen Dinge zu erzählen, die sie ängstlich machen, die sie in Panik versetzen!
Das ist kontraproduktiv. Das ist Ihr Geschäftsmodell, das ist aber unverantwortliche Politik.
Vielen Dank.