Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kotré, der Antrag hat es schon angedeutet, Ihre Rede war dann entlarvend. Es geht Ihnen ausschließlich um die Rüstungsexporte in die Ukraine.
Das zeigt wieder einmal die Russlandnähe der AfD. Aber das war auch, ehrlich gesagt, nicht anders zu erwarten, und anders ist so ein winziger, kurz gesprungener Antrag kaum zu erklären. Das muss ganz offensichtlich eine alternative Sprungtechnik sein. Zumindest ist diese Sportart in Ihrer Ecke des Parlaments öfter zu beobachten.
Rüstungsexporte in Konflikt-, Krisen- und Kriegsgebiete können selbstverständlich durch legitime Anliegen begründet werden, beispielsweise durch Gewaltprävention, Friedenssicherung, Terrorismusbekämpfung, das Recht auf Selbstverteidigung oder die Stärkung von Sicherheits- und Verteidigungskräften. Der Ukraine ermöglichen wir zusammen mit unseren Partnern und unseren Verbündeten durch Waffenlieferungen die Selbstverteidigung gegen den Angriffskrieg Russlands. Dieser Weg wird glücklicherweise von der Mehrheit der Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus unterstützt.
Dafür bin ich auch mehr als dankbar.
Ihr Antrag ist auch sonst unsauber und inhaltlich ziemlich schwach. Gehen wir ihn im Einzelnen durch. Der Bundessicherheitsrat ist bei besonders bedeutsamen Ausfuhrkontrollen zuständig und nicht grundsätzlich für alle KWKG-Anträge. Die Zeitungsberichte über Forderungen nach dem Vetorecht des Bundestages, die Sie herausgesucht haben, beziehen sich offensichtlich auf eine sehr weit zurückliegende Vergangenheit. Wenn Sie ein bisschen recherchiert hätten – das wäre gar nicht schwer gewesen –, hätten Sie festgestellt, dass rund 90 Prozent der Genehmigungen, die wir zurzeit erteilen, EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Staaten und nur noch 10 Prozent Drittländer betreffen. Das wäre Ihnen sicherlich aufgefallen.
Außerdem behaupten Sie mit dem Verweis auf die politischen Grundsätze, dass bei Lieferungen an die Ukrainer die restriktive und verantwortungsvolle Genehmigungspraxis der Bundesregierung enden würde, teilweise sogar explizit gegen sie verstoßen würde. Das ist Quatsch. Sie hätten sich dafür – das wäre richtig gewesen – die politischen Grundsätze vielleicht bis zum Ende durchlesen müssen. Dann wäre Ihnen aufgefallen, dass bei besonderen außen- und sicherheitspolitischen Interessen unseres Landes unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen durchaus eine Genehmigung erteilt werden kann. Ferner ist die Lieferung von Kriegswaffen in Länder möglich, bei denen der Fall nach Artikel 21 UN-Charta vorliegt. Das Recht der Selbstverteidigung gegen einen Angriffskrieg hat die UN-Vollversammlung schon im März 2022 bestätigt.
Das alles ist nicht ganz einfach; das verstehe ich. Deshalb bin ich als Teil einer regierungstragenden Servicefraktion ganz vorbildlich und habe Ihnen ein Schaubild mitgebracht, das den Genehmigungsprozess beim Export von Kriegswaffen darstellt. Den können Sie sich dann noch mal angucken und verinnerlichen; dann wissen Sie, um was es geht.
Weil das aber alles nicht so einfach ist und es manchem sogar schwerfällt, das Ganze zu durchdringen, ist die Bundesregierung dabei, ein Rüstungsexportkontrollgesetz zu erarbeiten. Das hätten Sie gut als Aufhänger für Ihren Antrag nutzen können; das haben Sie aber nicht gemacht. Ihr Antrag sieht da nichts vor. Deshalb greife zumindest ich das auf und sage: Wir werden in diesem Gesetz explizit verankern, dass Exporte in Gebiete, in denen ein Konflikt unmittelbar droht oder bereits ausgebrochen ist, selbstverständlich unter den von mir bereits genannten Voraussetzungen möglich sind.
In diesem Zusammenhang werden wir durchaus auch über die Erweiterung des Kreises der NATO-gleichgestellten Länder reden müssen. Weil wir Sicherheitsinteressen haben, ist es existenziell, selbstverständlich schon davor eine Nationale Sicherheitsstrategie zu erarbeiten. Denn Deutschland muss endlich dazu kommen, festzulegen, wo auf der Welt wir welche Interessen haben, und diese auch – offensichtlich hier im Bundestag breit getragen – niederlegen. Dann haben wir ein Frühwarnsystem bei aufkeimenden Kriegs-, Krisen- und Konfliktlagen und können so viel schneller und vorausschauender die Herausforderungen der Zukunft angehen.
Langfristig müssen wir mit unseren europäischen Partnern die unterschiedlichen Exportkontrollpraktiken europaweit harmonisieren, damit wir mit unseren Partnern noch besser zusammenarbeiten können. Was wir natürlich brauchen – das liegt uns Freien Demokraten besonders am Herzen –, ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, einen Rechtsanspruch auf eine schnelle Entscheidung, eine Genehmigungsfiktion, wenn die Entscheidung zu lange auf sich warten lässt. Das sollte zumindest bei Bündnispartnern, bei NATO- oder NATO-gleichgestellten Partnern, möglich werden. Im Übrigen sollten Entscheidungen des Bundessicherheitsrats nach dem Inkrafttreten eines Rüstungsexportkontrollgesetzes die Ausnahme sein; schon von daher würden die Verfahren schneller gehen.
Jetzt noch mal zu Ihrem Antrag. Das finde ich fast schon wieder genial: Nach Ihrer Auffassung soll die Entscheidung eines geheim tagenden Bundessicherheitsrates vorher hier im Bundestag in aller Öffentlichkeit breit debattiert werden, damit wir dann über Enthaltung, Zustimmung oder Ablehnung entscheiden können. Danach weiß die ganze Welt Bescheid, welche Rüstungsgüter aus Deutschland wohin exportiert werden. Das wäre sofort das Ende der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland.
Weil Sie Wahlprogramme ja so hochhalten, zitiere ich jetzt mal aus Ihrem Wahlprogramm.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Da setzen Sie sich für den „Erhalt einer autonomen und leistungsfähigen wehrtechnischen Industrie in Deutschland“ ein.
Na dann gute Nacht, Marie! Mit Ihnen in Verantwortung wäre das mit Sicherheit nicht machbar, mit uns schon.
Einen schönen guten Abend.
Für die SPD-Fraktion erhält jetzt das Wort Dr. Ralf Stegner.