Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es wurde mehrfach gesagt: Wir beraten heute über die Ratifizierung des Abkommens zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, kurz: über die ILO 190. Was genau regelt diese Norm? Das Übereinkommen legt fest, dass jedes Verhalten untersagt und verboten ist, das Menschen im Arbeitsumfeld demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch oder psychisch verletzt. Mit der Ratifizierung nehmen wir diese internationale Norm als Gesetz an und machen uns internationale Standards zu eigen.
Die Frage ist: Brauchen wir tatsächlich eine solche Norm in Deutschland? Fakt ist, dass wir in Deutschland hohe Arbeitsschutzstandards haben und es deshalb durch die Ratifizierung für uns keine unmittelbare Umsetzungsnotwendigkeit der Anpassung von Rechtsvorschriften gibt. Gleichwohl fühlt sich laut Angaben des Statistischen Bundesamtes noch immer jeder sechste Mensch am Arbeitsplatz belästigt, nach Erhebungen und Erläuterungen des DGB sogar jeder oder jede fünfte Person – belästigt durch Mobbing, sexuelle Belästigung, körperliche Gewalt oder Androhung von Gewalt.
Ja, vor allem Frauen sind von sexueller Belästigung, körperlichen Übergriffen nach wie vor übermäßig häufig betroffen. Während meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit als Personalratsvorsitzende, als Gewerkschaftlerin und auch jetzt als Abgeordnete ist mir immer wieder mal erzählt worden, dass es zu solchen Übergriffen kommt. Es passiert wegen des Geschlechts, wegen der Herkunft von Menschen, wegen ihrer Hautfarbe, wegen ihrer sexuellen Orientierung. Auch wenn Menschen behindert sind, werden sie häufig herabgewürdigt und in ihrer Würde zutiefst verletzt. Manche erzählen es; aber viele schämen sich oder trauen sich nicht. Sie bleiben still; sie leiden still. Belästigungen tragen zu seelischen Belastungen bei und verursachen Stress. Sie mindern die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
Ich will betonen: Dieses ILO-Abkommen zeigt besonders auf, dass es nicht nur um den Arbeitsplatz im engeren Sinne geht, sondern um die Arbeitswelt insgesamt. Ich finde, das ist eine wichtige Klarstellung und eben keine Verwirrung, wie Sie es vielleicht empfinden, Herr Kleinwächter; aber die Ausnahme bestätigt heute Abend auch in diesem Hohen Haus Gott sei Dank die Regel.
Es geht tatsächlich auch um Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Botinnen und Boten, Leiharbeiternehmer, Vertragspartner usw. Es geht auch um die arbeitsbezogene Kommunikation. Die Mittel, mit denen wir diese Kommunikation führen, dürfen nicht für Belästigungen und Übergriffe missbraucht werden.
Es wurde gesagt – damit komme ich zum Schluss –: Es hat drei Jahre gedauert. Ich will noch einmal betonen: Vor drei Monaten war eine DGB-Vertreterin bei mir im Wahlkreisbüro und hat mir eine Resolution mit vielen Unterschriften übergeben.
Frau Glöckner, kommen Sie jetzt bitte wirklich zum Schluss.
Wir haben drei Monate gebraucht, um das in der Koalition umzusetzen. Ich bedanke mich bei allen Partnern in der Koalition und beim Ministerium für die Vorlage. Herzlichen Dank! Ich freue mich für die SPD. Wir stimmen mit Begeisterung zu.
Vielen Dank.
Mareike Lotte Wulf hat jetzt für die CDU/CSU das Wort.