Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und Organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen.
Das Bundesverfassungsgericht hat über spezifische Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenverarbeitung als Zentralstelle der Polizei entschieden. Es hat festgestellt – die Botschaft ist vom Kollegen Bouffier gerade schon richtig formuliert worden –, dass das Gesetz in weiten Teilen verfassungskonform gewesen ist. Es hat mit seiner Entscheidung aber erstmals ganz spezifische Vorgaben gemacht, wie die notwendigen Befugnisse des BKA jetzt rechtssicher auszugestalten sind. Diese Befugnisse wollten wir, ehrlich gesagt, in der alten Regierung schon zeitnah umsetzen, und wenn es nicht zum Bruch gekommen wäre, wäre das schon passiert. Aber umso zügiger – das sieht man jetzt – wird die neue Regierung das jetzt entsprechend umsetzen, so schlank und so schnell wie möglich.
Weil der Kollege Bouffier eben schon sehr gut und umfangreich dargestellt hat, worum es geht, kürze ich diesen Teil meiner Rede etwas ab und erwähne nur noch einmal verdeutlichend, dass es sich unter anderem um die heimliche Überwachung von Personen, die in Kontakt mit Terrorverdächtigen stehen, geht. Hier werden wir als Gesetzgeber sicherstellen, dass solche Personen, die nur flüchtig oder zufällig mit terrorverdächtigen Personen in Kontakt stehen, von der Maßnahme nicht erfasst werden. Zum anderen geht es um Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit personenbezogene Daten eines Beschuldigten gespeichert werden können. Es ist gerade schon richtig gesagt worden: Das ist für die Polizeien von Bund und Ländern von übergeordneter und herausragender Bedeutung.
Ich habe gerade schon das Wort „schlank“ verwendet. Schlank bedeutet: Das ist jetzt etwas, was wir dringend ganz schnell machen müssen. Deswegen machen wir das auch in einem solchen schnellen parlamentarischen Verfahren. Das bedeutet aber nicht, dass wir damit fertig sind. Vielmehr werden wir das Bundeskriminalamt insgesamt, so wie es das Vorhaben dieser Koalition ist, mit bestmöglichen Befugnissen ausstatten, die vor allen Dingen zeitgemäß sind. Dazu gehören viele Dinge, die geregelt werden müssen. Ich greife nur einen Teil heraus, sozusagen als Teaser: Es geht unter anderem um die cyberspezifische Bedrohungslage, der wir in Deutschland und Europa ausgesetzt sind. Da geht es um Gefahren des internationalen Terrorismus, die abgewehrt werden müssen; ich erinnere an staatlich motivierte Cyberangriffe. Da muss das BKA entsprechende Befugnisse bekommen – dazu werden wir noch viele Debatten führen müssen –; hier müssen wir das Bundeskriminalamt auf die Höhe der Zeit bringen. Das hat zu tun mit der Rolle, die das Bundeskriminalamt in der Sicherheitsarchitektur einnimmt. Deswegen will ich sagen: Das darf kein statischer Prozess sein. Wir müssen uns weiterhin darüber verständigen, welche Rolle das BKA im Gefüge von Bund und Ländern übernehmen soll und was die Länder tatsächlich zu leisten in der Lage sind.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat dazu einen guten Begriff geprägt. Während es in der Kriminologie schon länger den Begriff „Crime-as-a-Service“ gibt – damit sind zum Beispiel professionelle Geldwäscheringe gemeint, die für andere arbeiten –, ist unser Konzept – da schließe ich mich dem Vokabular des Präsidenten des BKA, Holger Münch, an –: „Crimefighting-as-a-Service“. Das ist die Idee des Bundeskriminalamts. Damit ist gemeint: Das BKA muss weiterhin herausragende Kompetenzen entwickeln und vorhalten, die die Länder aufgrund ihrer Größe teilweise gar nicht vorhalten können. Und das hat zu tun mit Ausstattung, mit Technik, aber auch mit Befugnissen, die wir als Koalition dem BKA auf jeden Fall geben werden; dafür steht diese Koalition.
Das ist auch deswegen wichtig – ich will das in Erinnerung rufen –, weil die Lage eben so ist, wie sie ist – einige Stichworte sind schon genannt worden –: Wir haben es ja nicht nur mit den schon genannten Bedrohungen durch Terrorismus zu tun. Damit meine ich sowohl den, der von rechts kommt, also sozusagen das Gedankengut in extremo, dessen Ideengebung von der rechten Seite dieses Hauses favorisiert wird und zu dem es entsprechende Beziehungen gibt.
– Ich vergesse gar nichts.
Aber ich nenne Sie zuerst, weil Sie die größte Bedrohung in unserem demokratischen Rechtsstaat sind.
Man muss die Prioritäten immer richtig setzen.
Außerdem sind wir natürlich weiterhin einer Gefahr durch den islamistischen Terrorismus ausgesetzt.
Wir haben es mit anderen staatlichen Akteuren zu tun – jetzt komme ich komischerweise schon wieder zu Ihnen, weil Sie so enge Verbindungen zu Russland haben –,
im Bereich Cyberkriminalität, aber auch in anderen Bereichen; das wissen Sie. Wir haben es mit einer ernstzunehmenden Lage im Bereich der Organisierten Kriminalität zu tun. Wir haben es auch mit einer organisierten Rauschgiftkriminalität zu tun.
Das BKA muss weiterhin so gut wie bisher in der Lage sein, im europäischen und internationalen Bereich herausragende Arbeit zu leisten. Wer dem BKA auf Whatsapp und in anderen sozialen Medien folgt, sieht: Immer dann, wenn wir europäisch und international zusammenarbeiten, haben wir herausragende Ermittlungserfolge. Das ist sozusagen die Idee dieser Koalition. Wir werden alles tun, was wir rechtsstaatlich ermöglichen können, um das BKA weiterhin mit sehr guten Befugnissen auszustatten. Darauf können sich die Kolleginnen und Kollegen dort verlassen. Wir danken ihnen herzlich für ihre herausragende Arbeit.
Vielen herzlichen Dank.
Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Lukas Benner das Wort erteilen. – Sie haben das Wort.