Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen im Deutschen Bundestag als Regierungsfraktionen heute zwei schmale Gesetzentwürfe zur Novellierung des BKA-Gesetzes vor, die aber alles andere als unwichtig sind. Beide Gesetzentwürfe sind von essenzieller Bedeutung, weil sie dem Bundeskriminalamt im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Oktober letzten Jahres wichtige Befugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus weiterhin ermöglichen. Es ist ja schon erwähnt worden: Hier besteht eine gewisse Eilbedürftigkeit, weil uns das Bundesverfassungsgericht eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Juli gesetzt hat.
Meine Kolleginnen und Kollegen, beide Befugnisse sind von entscheidender Wichtigkeit. Warum? Nach Angabe des Bundeskriminalamtes sind allein zwischen 2017 und 2023 23 geplante Terroranschläge in Deutschland vermieden worden. Allein im Jahr 2023 waren es 6; das war die höchste Zahl seit 2015. Das zeigt eines sehr unzweifelhaft und sehr eindeutig: Deutschland steht nach wie vor im Fokus des internationalen Terrorismus. Es gilt der Satz – der zwar schon häufig zitiert wurde, aber trotzdem richtig ist –: Jederzeit kann in Deutschland ein Anschlag passieren. – Ich bin der festen Überzeugung: Eine starke, wehrhafte Demokratie darf auf keinem Auge blind sein. Wir müssen alle Gefahren, sowohl von Rechtsextremen als auch von Linksextremen, aber auch im Bereich des Islamismus, ernst nehmen.
Mit diesen Gesetzentwürfen werden dem BKA wichtige Befugnisse weiter ermöglicht. Ich möchte nur einen Fall herausgreifen, den jüngsten Anschlag in Bielefeld. Wenn man sich die Genese ansieht und vor allem auch die Vita des – –
– In Bielefeld war ein Anschlag.
– Wenn Sie sich erinnern: Das war der Anschlag eines Islamisten, der sich in sehr kurzer Zeit radikalisiert hat. Deswegen ist es mir so wichtig, auf die Befugnisse, um die es heute geht, hinzuweisen.
Es gibt gerade bei kurzen, bei schnellen Radikalisierungsprozessen für die Gefahrenabwehrbehörden häufig kaum Möglichkeiten, der potenziellen Täter habhaft zu werden. Deshalb ist es notwendig, auch auf Kontaktpersonen zugreifen zu können, sprich: auch Kontaktpersonen des potenziellen Terroristen entsprechend überwachen zu können. Natürlich sind das keine Personen, mit denen er nur zufällig oder flüchtig zu tun hat. Aber wenn jemand dauerhaft mit der Person in Kontakt steht – beispielsweise ein Nachbar, ein Zimmerkamerad, ein Verwandter –, dann muss es dem BKA natürlich möglich sein, auch diese Kontaktperson zu überwachen. Das wird jetzt konkretisiert und auch präzisiert mit der Novellierung des BKA-Gesetzes.
Gleiches gilt für die Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten im Polizeilichen Informationsverbund. Wir haben einen föderalen Staat, zum Glück; das bringt sehr viele Vorteile mit sich. Im Bereich der Gefahrenabwehr bringt es bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden aber auch gewisse, ich sage mal, Herausforderungen mit sich. Gerade deswegen ist es wichtig, dass Informationen ohne große Brüche von einer Polizeibehörde an die nächste weitergegeben werden können. Deswegen sind auch die Speicherungen wichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, dies noch mal zu präzisieren. Es müssten also tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige bzw. der Beschuldigte in absehbarer Zeit eine Straftat oder einen Terroranschlag begeht.
Aus meiner Sicht werden wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes mit diesen Gesetzentwürfen gerecht.
Herr Kollege Benner, Sie haben jetzt gefragt, warum wir keine große Reform des BKA-Gesetzes machen. Wie gesagt – ich habe darauf hingewiesen –, wir stehen unter einer großen Eilbedürftigkeit. Deswegen geht es jetzt um eine sehr schmale Novellierung des BKA-Gesetzes. Aber ich kann Sie beruhigen: Wir werden mit Sicherheit sehr schnell – das Bundesinnenministerium allen voran – eine große Novelle zum BKA-Gesetz vorlegen, weil eines klar ist: Deutschland wird mit der neuen Koalition deutlich sicherer.
Leider sind in den letzten Jahren die Zahlen der extremistisch motivierten Straftaten deutlich angestiegen, allein von 2023 auf 2024 auf insgesamt über 84 000. Allein in einem Jahr war dies ein Anstieg von über 40 Prozent, bei den antisemitisch motivierten Straftaten ein Anstieg um 20,2 Prozent, bei den rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten ein Anstieg um 17 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar. Unsere Bürgerinnen und Bürger verlangen zu Recht, dass Deutschland sicherer wird. Dafür stehen wir als Große Koalition und insbesondere als CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Es gibt sehr wohl noch viele andere Maßnahmen, die dringend erforderlich sind, zum Beispiel eine Novellierung von § 89a StGB, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Lieber Herr Mayer, denken Sie an die Redezeit.
Auch Sympathiewerbung für terroristische Organisationen muss aus meiner Sicht wieder strafbar werden.
Jetzt geht es darum, dass wir diese Gesetzentwürfe schnell parlamentarisch behandeln. Darum bitte ich Sie.
In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Aussprache schließt ab für die AfD-Fraktion Herr Sascha Lensing.