Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Höhe der Diäten und die Art und Weise, wie wir sie festsetzen, das ist in der Tat ein heikles Thema. Es hat in der Tat – so würde man in meiner Baden-Württemberger Heimat sagen – ein gewaltiges Geschmäckle, wenn wir hier jedes Jahr aufs Neue die Summe beschließen, die wir uns damit selber als Einkommen genehmigen. Und genau deshalb, weil wir das nicht wollen, haben wir 2013 eine Kommission aus unabhängigen Experten eingerichtet.
Diese hat einen Vorschlag gemacht, den wir seit 2014 übernommen haben und den wir jetzt auch für diese Wahlperiode übernehmen wollen. Für uns gibt es demnach nur dann Diätenerhöhungen, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger mehr Lohn in der Tasche haben. Die Diäten sinken automatisch – genauso wie zu Coronazeiten –, ohne dass wir es hier stoppen könnten, wenn die Löhne der Bürgerinnen und Bürger sinken. Das ist eine transparente Regelung, die Sie, die Kollegen von der AfD, genau nicht haben wollen.
Wir haben dabei eine ganz klare Orientierung: die Besoldungsgruppe R 6. Das entspricht – um es etwas nahbarer zu machen – in etwa dem Einkommen eines Oberbürgermeisters einer 40 000-Einwohner-Gemeinde in Baden-Württemberg. Wenn Sie tatsächlich meinen, wir verdienten zu viel, dann müsste Ziel Ihres Antrags sein, die Grundpauschale herunterzusetzen. Aber dann sollten Sie nicht den Anpassungsmechanismus angreifen, der ganz transparent und automatisch die Diäten verändert – jedes Jahr übrigens –, entweder nach oben oder nach unten.
Uns vorzuwerfen, dass wir uns hier Pfründe sicherten, ist natürlich verlogen. Schauen wir uns doch mal an, was die AfD etwa in Kommunalparlamenten macht. In einer Stadt namens Böhlen haben Sie beantragt, die Diäten um 20 Prozent zu erhöhen.
Im Landkreis Jerichower Land sind Sie sogar für eine Erhöhung von 70 Prozent gewesen, und Sie haben leider eine Mehrheit bekommen.
Und hier kritisieren Sie eine Erhöhung um 5 Prozent!
Zugegeben, die Erhöhung ist in der Summe sehr hoch. Aber Erhöhungen um 70 Prozent zu beantragen und uns dann hier Pfründewirtschaft vorzuwerfen, das geht auf keinen Fall, Kolleginnen und Kollegen von der AfD.
Ich will ganz klar sagen: Wir haben eine Vorbildrolle. Wir müssen auch bei uns sparen. Und das haben wir getan. Ich darf daran erinnern, dass der Bundestag 103 Mitglieder weniger hat als in der letzten Wahlperiode. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt die Ersparnis dadurch auf 500 Millionen Euro in dieser Wahlperiode. Damit zeigen wir den Bürgerinnen und Bürgern: Gerade in diesen finanziell herausfordernden Zeiten sparen auch wir hier bei uns im Bundestag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das will ich hier ausdrücklich erwähnt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine sinnvolle Regelung. Wir haben sie uns nicht ausgedacht, sondern folgen dem Expertenrat. Die Diäten können nur dann steigen, wenn auch die Löhne der Bürger steigen. Die Diäten sinken, wenn die Löhne der Bürger sinken. Genau diesen Automatismus wollen wir. Wenn es in der Wahlperiode dann doch nicht passen sollte, dann sind wir jederzeit frei, gesetzlich einzugreifen und diesen Automatismus zu stoppen, wie wir es zu Coronazeiten getan haben. Dort haben wir einmal ausgesetzt; das war richtig. Genau diesen Mechanismus wollen Sie eben nicht, weil Sie Ihre Pfründe sichern wollen. Nach dem AfD-Antrag gäbe es eben kein automatisches Absinken, wenn die Bürgerinnen und Bürger weniger Lohn haben.
Wir schaffen diesen Mechanismus. Jedes Jahr zum 1. Juli ändern sich die Diäten nach oben oder nach unten, je nachdem, ob die Bürger mehr oder weniger Geld in der Tasche haben.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns diesen wichtigen Beschluss heute fassen.
Ich darf das Wort Helge Limburg von Bündnis 90/Die Grünen erteilen.