Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierungskoalition ist sich einig, dass es Ziel deutscher Politik sein muss, den Zuzug nicht zur zu steuern, sondern auch zu begrenzen. Deswegen bringen wir heute erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf – „Begrenzung“ soll als Gesetzesziel ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden – ein. Denn leider gibt es nicht nur gesteuerte und gewollte Migration, etwa Fachkräfte, sondern auch die ungesteuerte Migration, und diese überfordert unser Land momentan.
Die Zielbestimmung dient Behörden und Gerichten zur Auslegung. Da wir das Ziel der Begrenzung jetzt wieder explizit ins Gesetz aufnehmen, nachdem die Ampel es entfernt hat, bekommt es sogar eine noch größere Bedeutung. Denn es zeigt den aktuellen Willen des Gesetzgebers, und es zeigt auch, dass der aktuelle Gesetzgeber die Migrationswende will. Hätten Sie es drin gelassen, wäre es wahrscheinlich nicht so bedeutungsvoll. Jetzt haben wir eine klare Auslegungsregel für Behörden und Gerichte.
Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus. Ja, wir müssen alle Stellschrauben bedienen, die zu einer Reduzierung des Zuzugs mit Fluchthintergrund führen. Anders als etwa beim Schutz nach Grundgesetz oder Genfer Flüchtlingskonvention ist der nationale Gesetzgeber hier – mit Ausnahme von Härtefällen – frei. Es ist bei subsidiär Schutzberechtigten ein nachrangiger Schutzgrund, weil sie eben gerade nicht in ihrer Person bedroht oder verfolgt sind. Sie können willkürlich Leidtragende einer Auseinandersetzung sein. Diesen Schutzgrund gibt es weltweit nur in der Europäischen Union.
Er geht über die Anforderung der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus, und deswegen können wir dies auch so machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Trotz dieser Nachrangigkeit hat sich die Situation beim Familiennachzug zu Schutzberechtigten in den letzten Jahren gewandelt. Die Zahlen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten übersteigen inzwischen die Zahlen des Nachzugs zu GFK-Flüchtlingen. 2024 machten sie mehr als die Hälfte aller Familiennachzüge zu Schutzberechtigten aus.
Und ja, dieser Familiennachzug, dieser privilegierte Nachzug, stellt einen erheblichen Pullfaktor dar.
Gerade auch deshalb ist Deutschland Hauptzielland von syrischen Flüchtlingen in Europa. Zusammen mit Österreich hat Deutschland über 50 Prozent aller syrischen Flüchtlinge in Europa in den vergangenen Jahren aufgenommen.
Wir vollziehen nur das nach, was nahezu alle anderen EU-Länder schon gemacht haben.
Sie haben diesen Familiennachzug entweder komplett ausgesetzt oder zumindest erheblich beschränkt.
Wir wollen das System, das es bisher gibt, dass in der Regel junge fitte Männer auf den gefährlichen Weg nach Europa, vor allem Deutschland, geschickt werden, um dann ihre Familien nachzuholen, durchbrechen. Diese Systematik muss ein Ende haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Nachzug ist darüber hinaus privilegiert. Es ist keine Lebensunterhaltssicherung, keine Wohnraumversorgung nachzuweisen. Damit ist der Nachzug in der Regel auch ein Nachzug in unsere Sozialsysteme, und auch das überfordert unser Land und muss eingegrenzt werden.
Schon heute – das sage ich allen, die sich für die bestehende Regel einsetzen – gibt es in der aktuellen Gesetzeslage keinen Anspruch auf den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Es ist eine freiwillige humanitäre Aufnahme dieses Landes,
auch mit der jetzigen Kontingentlösung, von 12 000 Menschen pro Jahr. Das ist eine Kleinstadt. Ja, Frau Kollegin Bünger, diese Kleinstadt kommt zu 90 Prozent aus Syrien. Das ist in der aktuellen Lage sogar das beste Argument, das Sie hier bringen können, weil sich die Lage in Syrien verändert hat. Dort ist etwas in Bewegung.
Glücklicherweise ist das schreckliche Assad-Regime gestürzt worden. Die EU hat erst vor wenigen Tagen die Wirtschaftssanktionen aufgehoben, sodass der Wiederaufbau gelingen kann. Ja, und dort werden auch die Landsleute zum Wiederaufbau gebraucht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb: Flüchtlingsschutz insbesondere von subsidiär Schutzberechtigen ist Aufenthalt auf Zeit. Anders als in der Zeit des Assad-Regimes kann Familienzusammenführung auch wieder in der Heimat stattfinden.
Deshalb müssen wir über dieses Gesetz hinaus unsere Haltung, unsere Vorgehensweise in den nächsten Wochen schnell klären. Wir müssen klären, wie wir mit Asylanträgen syrischer Flüchtlinge, die neu kommen, aber auch mit denjenigen, die schon da sind, umgehen. Der ursprüngliche Fluchtgrund „Assad“ ist weggefallen.
Ich will nur eines deutlich machen, damit kein falscher Eindruck entsteht: Diejenigen, die gut integriert sind, die Ärzte, aber auch alle anderen, die arbeiten und ihren Lebensunterhalt sichern,
können, weil sie anerkannt Schutzberechtigte sind, in einen Arbeitsaufenthaltstitel wechseln. Wenn sie das tun und in diesem Arbeitsaufenthaltstitel den Lebensunterhalt für ihre Familie und die Wohnraumversorgung sichern können, dann steht für diese gut integrierten ehemals syrischen Flüchtlinge auch der Familiennachzug offen.
Es ist richtig und in keiner Weise unchristlich, dass dieser Familiennachzug gerade jetzt, in dieser neuen Situation, die wir in Syrien haben, eingeschränkt wird.
Wir beraten das gerne in den Ausschüssen.
Herzlichen Dank.