Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die extrem Linken heute hier ätzen höre, wir würden alles inhuman verschärfen, und die extrem Rechten hier hetzen höre, es ginge alles nicht weit genug, dann fühle ich mich hier in der Mitte pudelwohl.
Das zeigt mir auch, dass wir heute ein gutes, ein ausgewogenes Gesetz machen. Das ist auch die Aufgabe dieser Koalition, dieser Regierung: vernünftiges Regieren aus der politischen Mitte heraus, um die linken und rechten Ränder kaltzustellen und damit die Spaltung in unserer Gesellschaft zu reduzieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Um was geht es heute?
Es geht um subsidiär Schutzberechtigte: nachrangiger Schutz, keine Bedrohung in der Person des Schutzberechtigten liegt vor. Diesen Schutzanspruch gibt es weltweit nur in der Europäischen Union. Er geht über die Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus. Deshalb sind wir hier auch rechtlich weitgehend frei, diesen Familiennachzug einzuschränken. Nach der heutigen Rechtslage – Kontingent von 1 000 Personen pro Monat – gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Deswegen ist es eine politische Entscheidung dieses Parlaments, ob dies möglich ist oder nicht.
Wir halten unser Vorgehen für richtig, zumal wir Härtefälle selbstverständlich ausnehmen. Es ist schlichtweg falsch, was Sie hier vortragen, Frau Bünger. Diese Regelung zu den Härtefällen in § 22 Aufenthaltsgesetz hat sich seit Jahren bewährt und ist rechtlich von den Gerichten als absolut ausreichend bewertet worden.
Und das halten wir selbstverständlich auch ein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und jetzt heißt es, wir würden einen der wenigen legalen Zugangswege nach Deutschland abschaffen.
Dabei wird aber unterschlagen, dass das ein Zugang zu Personen ist, die ursprünglich illegal nach Deutschland gekommen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Familiennachzug ist ein erheblicher Pullfaktor.
Man macht sich auf den Weg nach Deutschland, durchreist in Europa viele Länder, um dann die Familie hierher nachzuholen. Insbesondere junge Männer haben das in den vergangenen Jahren gemacht.
388 000 subsidiär Schutzberechtigte leben in Deutschland. Nahezu alle anderen europäischen Länder haben diesen Nachzug bereits abgeschafft oder eingeschränkt.
Ja, gerne.
Herr Throm, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen; sie ist auch nur ganz kurz. – Sie haben gerade völlig zutreffend gesagt – wir stimmen Ihnen zu; das wissen Sie –, dass das Familiennachzugsrecht nur für Menschen ausgesetzt wird, die illegal hierhergekommen sind und die nur subsidiären Schutzes bedürfen. Deswegen ist es völlig richtig, dass sie ihre Familien nicht nachholen dürfen. Die einzige Frage lautet: Warum beschließen Sie das nur für zwei Jahre?
Frau Abgeordnete Storch, danke für die Frage und dafür, dass Sie mir zunächst einmal in der rechtlichen Bewertung zustimmen. –
Wir beschließen das jetzt für zwei Jahre, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Im Koalitionsvertrag steht aber darüber hinaus, dass wir nach zwei Jahren prüfen werden, ob die Aussetzung des Familiennachzugs weiter möglich und notwendig ist, und zwar im Hinblick darauf, wie sich die Migrationslage und die Überforderung unserer Gesellschaft, unserer Kommunen in zwei Jahren darstellen. Das haben wir so vereinbart, und wir werden dies auch tun.
Deswegen ist es ganz entscheidend
– nein, ich bin noch bei Ihrer Antwort; bleiben Sie bitte stehen –, dass wir in dieser Bundesregierung in diesen zwei Jahren den Zuzug reduzieren, dass wir besser steuern und ordnen und dass wir diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht haben, wieder in ihre Heimatländer zurückführen, um diese Überforderung deutlich zu reduzieren. Das werden wir in zwei Jahren in der Koalition ganz partnerschaftlich miteinander bewerten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sagten gerade als Antwort, dass Sie nach zwei Jahren prüfen wollen, ob es – ich glaube, so sagten Sie sinngemäß – bei der Überforderung – der angeblichen Überforderung – der Gesellschaft nach zwei Jahren besser aussieht. Deshalb meine konkrete Frage: Haben Sie konkrete Kriterien, an denen Sie diesen Fortschritt oder Rückschritt bemessen wollen?
Ich könnte jetzt zurückfragen, Herr Kollege, ob Sie die Überforderung in unserer Gesellschaft nicht spüren. Dann haben Sie nämlich ein Stück weit den Bezug zur Realität und zu weiten Teilen der Bevölkerung verloren.
Kitas, Schulen, unser Gesundheitssystem, die Wohnraumversorgung und unser Sozialsystem sind überfordert.
Die Kommunen haben heute Morgen erst erklärt, dass dieser Schritt gut,
aber bei Weitem nicht ausreichend ist.
Und man kann daran auch ein Stück weit die Spaltung in unserer Gesellschaft nachvollziehen.
Das zeigt sich am Anwachsen der politischen Ränder in den letzten Jahren, insbesondere am rechten Rand. Sie befruchten sich dabei auch gegenseitig.
Diese Migrationspolitik bzw. diese Migrationswende hat auch und insbesondere das Ziel, diese Spaltung zu reduzieren. Deswegen leisten wir hier auch einen Dienst an unserer Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich habe es erwähnt: Der Zuzug in den letzten Jahren ist überwiegend zu syrischen Staatsbürgern erfolgt, nämlich zu 90 Prozent – im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. – Da gibt es noch einen Wunsch nach einer Zwischenfrage, Frau Präsidentin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Throm, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben vorhin – ich muss noch mal nachschauen – von linken Rändern gesprochen.
Nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz stehen die Ehe und die Familie unter besonderem Schutz; das ist dort festgeschrieben. Heißt das also, dass es ein linkes Vorhaben ist, wenn man dieses Recht schützen möchte und auf diesen Artikel hinweist, und ist dann der Familiennachzug in Ihrem Sinne besonders human?
Es bleibt festzuhalten, dass der linke Rand – so habe ich es bezeichnet – diese begrenzende Politik der Regierung kritisiert. Ob die Grünen sich zu diesem linken Rand dazuzählen, das überlasse ich jetzt mal Ihrer eigenen Bewertung.
Anhand Ihrer Frage muss ich das durchaus annehmen, Frau Kollegin.
Ja, Familiennachzug findet statt; er findet statt zu deutschen Staatsbürgern, die ihre angeheirateten Ehepartner oder Kinder nach Deutschland holen, selbstverständlich.
Familiennachzug findet statt zu Fachkräften – ja, selbstverständlich; das wollen wir. Und das haben Sie in der Ampelkoalition ja auch noch mal ausgeweitet. Das respektieren wir durchaus und erkennen es an.
Familiennachzug findet auch statt zu nach dem Grundgesetz oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Asylberechtigten; selbstverständlich findet dieser statt. Ich habe aber bereits deutlich erklärt, dass der subsidiäre Schutz über die Genfer Flüchtlingskonvention und ihre Anforderungen hinausgeht, und zwar weltweit einmalig, und wir in einer Überforderungssituation sind und deswegen diese Möglichkeit, die der nationale Gesetzgeber hat, nutzen, um dieses zu begrenzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im letzten Jahr kamen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten 90 Prozent aller Zuzüge aus Syrien.
– Jetzt habe ich genügend Fragen beantwortet. Frau Kollegin Polat, hören Sie doch auch einfach mal zu!
In den letzten Jahren sind über 50 Prozent der syrischen Flüchtlinge in Europa nach Deutschland gekommen.
– Genau, es war Krieg in Syrien – wie Sie sagen, Frau Polat.
Dieser ursprüngliche Fluchtgrund, gerade auch für die subsidiär Schutzberechtigten, ist seit letztem Jahr weggefallen.
Und deswegen müssen wir insgesamt prüfen, wie wir mit syrischen Flüchtlingen – mit neuen Asylanträgen, mit Menschen, die erst seit Kurzem hier im Land oder aber nicht gut integriert sind – in Zukunft umgehen. Das wird auch ganz entscheidend sein bei der möglichen weiteren Aussetzung des Familiennachzugs, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, über die wir dann in zwei Jahren nachdenken müssen.
Das kann durchaus auch dazu führen, dass die Familienzusammenführung, die wichtig ist,
nicht in Deutschland, sondern im Heimatland stattfindet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eine letzte Bemerkung möchte ich machen: Familiennachzug ist und bleibt möglich,
auch für Personen, die ursprünglich einmal subsidiär schutzberechtigt waren. Wenn sie sich gut integriert haben,
wenn sie insbesondere arbeiten,
wenn sie in einen anderen Aufenthaltstitel – etwa in die Niederlassungserlaubnis – übergehen, wenn sie die Lebensunterhaltssicherung und die Wohnraumversorgung für ihre Familie schaffen, dann kann für diese Personen, die gut integriert sind, auch ein Familiennachzug stattfinden.
Jetzt ist es gut.
Herzlichen Dank.