Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bringt weiter unermessliches Leid über das Land und über seine Menschen. Zerstörte Städte, getötete Zivilistinnen und Zivilisten, traumatisierte Kinder – dieses Leid ist eigentlich kaum wiedergutzumachen, und es lässt sich, ehrlich gesagt, auch nur ganz schwer in Zahlen fassen.
Deshalb will ich zum Ende dieser Debatte, die manchmal ein bisschen aufgeladen war, noch mal ganz klar festhalten: Russland muss als Aggressor für seinen Angriffskrieg zur Verantwortung gezogen werden, und zwar politisch, völkerstrafrechtlich und finanziell, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Die Kriegsverbrechen des russischen Regimes werden irgendwann vor Gericht kommen, und ein zentraler Bestandteil eines rechtlichen Aufarbeitungsprozesses wird dann auch die Frage einer finanziellen Wiedergutmachung sein.
Ralf Stegner hat gerade den Bedarf von über 500 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau benannt, den die Weltbank gerade in ihrem neuen Gutachten beziffert hat. Das ist eine gewaltige Summe, die wir uns auch bei unseren Finanzpaketen ja kaum vorstellen können, und die knapp 300 Milliarden US-Dollar an eingefrorenen russischen Zentralbankreserven wären natürlich an dieser Stelle hilfreich.
Während das Einfrieren dieser Vermögenswerte nach dem Einmarsch im Februar 2022 politisch relativ schnell umgesetzt wurde, gab es zu der Frage ihrer weiteren Verwendung seither aber viele verschiedene rechtliche und ökonomische Bedenken, mit denen wir uns, finde ich, auch auseinandersetzen müssen. So ist der Beschluss für die Nutzung der sogenannten Windfallprofits, die gerade angesprochen wurden, ja auch erst im vergangenen Jahr zustande gekommen, und die Erträge daraus sind mit jährlich knapp 3 Milliarden US-Dollar tatsächlich im Vergleich relativ gering.
Deshalb habe ich in der letzten Regierungsbefragung – das haben Sie sicherlich auch mitverfolgt – unseren neuen Außenminister auch danach befragt, ob er sich eine weiter gehende Nutzung dieser Vermögenswerte vorstellen kann. Da werden Sie auch in seiner Antwort wahrgenommen haben, dass er keinesfalls eine ablehnende Haltung transportiert, sondern ganz klar gesagt hat, dass die Bundesregierung prüft, welche weiter gehenden Optionen es gibt. Insofern finde ich es sehr zu begrüßen, dass unser neuer Außenminister diese Thematik ganz klar auf dem Schirm hat, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Doch es ist auch klar: Das macht keine deutsche Bundesregierung allein. Wir können das nur abgestimmt mit EU- und G7-Partnern machen; denn – das ist eben vom Kollegen Rohwer genannt worden – das Völkergewohnheitsrecht garantiert staatliche Immunität, und es schützt eben auch staatlich genutztes hoheitliches Vermögen vor dem Zugriff anderer Staaten. Wir müssen sehr darauf achten, dass wir etwaige Präzedenzfälle an dieser Stelle vermeiden, die möglicherweise an anderer Stelle auch auf uns zurückfallen könnten.
Deshalb muss die Nutzung solcher Vermögenswerte rechtlich einwandfrei umgesetzt werden, damit wir eben nicht selbst zur weiteren Erosion unserer regelbasierten Ordnung beitragen.
Diese Klärung, finde ich, muss aber schnell gehen. Deshalb ist der Mehrwert dieses Antrags, dass wir uns mit dieser Thematik beschäftigen, sie hier diskutieren und, so hoffe ich, auch die Thematik vorantreiben; denn die Debatte über weiter gehende Maßnahmen ist absolut legitim, und sie ist notwendig. Die Ukraine verdient unsere Solidarität, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und sie verdient gleichermaßen rechtlich tragfähige, verlässliche und langfristige Lösungen.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Den Schluss in der Debatte macht für Bündnis 90/Die Grünen Robin Wagener.