Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verlängerung der Mietpreisbremse kommt, und das ist erst mal ein gutes Zeichen. Das, was wir in der vergangenen Koalition leider nicht hinbekommen haben, holen wir jetzt schnell nach. Wir wissen: Die Mietpreisbremse verringert den Mietanstieg moderat; das bestätigt auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Deshalb müssen wir sie jetzt verlängern.
Ich will aber nicht verschweigen – wir sind ja hier transparent –, dass wir uns als Fraktion mehr gewünscht hätten. Es gibt weiterhin mehrere Ausnahmen in diesem Gesetz, die nicht alle sinnvoll sind: Wenn die Vormiete bereits 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, dann gilt die Mietpreisbremse bei Neuvermietung nicht. Wenn Ihr Haus nach dem 1. Oktober 2014 gebaut und bezogen wurde, dann gilt die Mietpreisbremse nicht. Wenn stark modernisiert wurde, gilt die Mietpreisbremse nicht.
Den großen Immobilienverbänden gefällt diese Mietpreisbremse so nicht. Ihre Ablehnung begründen sie gerne – das haben wir bei der Anhörung gehört – mit den Kleinstvermietern, die unter der Mietpreisbremse leiden. Ein gern genanntes Beispiel ist der Rentner, der eine weitere Wohnung hat, um seine Rente aufzubessern, und unter der Mietpreisbremse leidet. Gleichzeitig – das habe ich in der Anhörung schon kritisiert – nennen die Verbände, wenn sie von den Rentnerinnen und Rentnern sprechen, nie den Rentner, der sich die Miete nicht mehr leisten kann oder vielleicht keine Wohnung findet. Dies zu sagen, wäre für die Transparenz und insgesamt für die Diskussion in diesem Haus wichtig und gut.
Noch interessanter war aber Folgendes: Wenn man die Anhörung genau verfolgt hat, gewann man den Eindruck, dass Artikel 14 Grundgesetz eigentlich nur einen Absatz hat, und der Absatz lautet: Eigentum ist garantiert. – Aber es gibt noch weitere Absätze in Artikel 14, in denen es zum Beispiel heißt: Eigentum verpflichtet und sollte dem Allgemeinwohl dienen. – In der Balance müssen wir das alles sehen. Heruntergebrochen heißt das: Unser Grundgesetz sagt, dass es kein Recht auf höchstmögliche Mieten gibt. Und das ist auch gut so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch einen weiten Weg vor uns; der Weg ist noch nicht zu Ende. All die Kritik, die heute auch hier laut wurde, hätte eine Berechtigung, wenn wir jetzt aufhörten mit unserer Arbeit. Aber das tun wir nicht. Ich will einige Vorhaben nennen, damit das klar wird: Regulierung von Indexmieten, Regulierung von Kurzzeitvermietung, Regulierung von möbliertem Wohnen. Wir wollen die Modernisierungsumlage so gestalten, dass die Bezahlbarkeit von Wohnungen besser als jetzt gewährleistet wird. Wir wollen das Vorkaufsrecht wieder einführen. Wir wollen die Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen ausweiten, damit niemand in die Obdachlosigkeit fällt.
Während wir heute miteinander diskutieren, ist ein weiteres Gesetz auf dem Weg zu uns. Wir werden mit dem Bauturbo das Bauen nicht aus den Augen verlieren und verlängern eine wichtige soziale Errungenschaft – das ist übrigens auch für Berlin ganz wichtig –: Wir werden das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen noch mal um fünf Jahre verlängern; das ist ein wichtiger Punkt. Damit werden wir den Verdrängungsdruck auf Mieterinnen und Mieter abdämpfen.
Es stimmt: Wir brauchen all diese Instrumente schnell, damit wir schnell eine Wirkung in der Gesellschaft erzielen. Dafür setzt sich meine Fraktion gemeinsam mit der Union ein.
Danke schön.
Für die AfD-Fraktion darf ich den Abgeordneten Stefan Möller aufrufen.