Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich betonen: Ich halte den Ganztagsausbau für ein enorm wichtiges Vorhaben,
nicht nur für die Familien, sondern für die ganze Gesellschaft. Ganztagsbetreuung hilft Eltern, Beruf und Familienleben zu vereinbaren, und kann damit auch Armut verringern. Und richtig ausgestaltet und ausgestattet erhöht gute Ganztagsförderung die Chancen auf Bildung und Teilhabe, besonders von Kindern, deren Eltern nicht so viel Unterstützung beim Lernen und Sammeln von Erfahrungen bieten können. Darum sollten wir noch viel mehr über Qualität im Ganztag reden, über Bedingungen für Angebote, die ankommen.
Ganztag in Partnerschaft von Schule und Jugendhilfe kann so viel: Lehrerinnen und Lehrer entlasten, Familien gezielt Unterstützung bieten, Kinder fördern. Stattdessen reden wir darüber, warum der Ganztagsausbau in vielen Ländern stockt. Denn es zeigt sich: Viele Bundesländer müssen einen Zahn zulegen. Gut aufgestellt sind bislang nur die Stadtstaaten und die ostdeutschen Bundesländer. Dabei haben wir den Ländern schon 2021 Mittel an die Hand gegeben, damit die Infrastruktur rechtzeitig bis 2026 steht. Wir haben ein Sondervermögen mit einem Umfang von insgesamt 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. 750 Millionen davon konnten die Länder im ersten Halbjahr 2021 beantragen. In einigen Bundesländern hat der Ausbau damit Fahrt aufgenommen, in anderen aber nicht. In Bayern hat die Staatsregierung lieber darüber nachgedacht, ob es nicht auch ausreicht, die Mittagsbetreuung ein bisschen auszuweiten, damit der Rechtsanspruch auf Ganztag erfüllt ist.
So wurde viel wertvolle Zeit verplempert.
Ja, die Fristen zum Abruf der Mittel waren eng; denn sie waren Teil eines Coronakonjunkturpakets. Aber das Hauptprogramm steht jetzt bereit. Es ist ausdrücklich möglich, dass Bauabschnitte, die bis Ende 2022 über das Beschleunigungsprogramm nicht mehr realisiert werden konnten, aus den Basismitteln des Investitionsprogramms erneut finanziert werden können.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Kommunen nicht mit den Kosten alleingelassen werden dürfen. Das geschieht auch nicht. Denn die Bewilligungsbehörden der Länder haben viel Spielraum, um gemeinsam mit den Kommunen Lösungen für bereits gestartete, aber noch nicht abgeschlossene Projekte zu finden.
Für das Sondervermögen insgesamt läuft die Frist bis Ende 2028. Auch das ist übrigens nicht mehr so lange hin.
Gut, dass die neue Verwaltungsvereinbarung II sehr sorgfältig formuliert und geprüft wurde. Sie wurde im BMFSFJ gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof, dem BMF und dem BMBF erarbeitet. Ich hoffe sehr, dass es mit der Unterzeichnung nun zügig vorangeht, damit die Fristen nicht wieder verlängert werden müssen. Denn seit 2019 arbeiten wir im Bundestag am Ganztagsausbau. Es wäre wirklich an der Zeit, dass die Investitionsprogramme nun auch umgesetzt werden. Auch für die anschließende Finanzierung der Betriebskosten gibt es ja eine Lösung.
Die Eltern warten, die pädagogischen Fachkräfte müssen dringend gewonnen oder weitergebildet werden.
Die von der CDU/CSU geforderte Fristverlängerung käme jetzt viel zu spät und hilft nicht, allerhöchstens in einigen wenigen Einzelfällen, die auf Landesebene und mit dem Folgeprogramm auch anders gelöst werden können. Für solche homöopathische Politik haben wir aber keine Zeit.
Das Recht auf Ganztagsbetreuung gilt nämlich schon sehr bald.
Vielen Dank.
Daniela Ludwig erhält das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.