Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern wurde wieder mal ein Polizist Opfer eines Messerattentates durch einen afghanischen Schutzsuchenden.
Der Polizist ist ein Kollege meines Schwiegersohnes. Es hätte auch meinen Schwiegersohn treffen können. Ich wünsche beste Genesung, körperlich und insbesondere seelisch. Ob er seinen Beruf nochmals ausüben kann, ist mehr als fraglich, meine Damen und Herren. Das ist das, was die Bevölkerung von Ihrer Migrationspolitik übrig behält.
Herr Minister Dobrindt, dass Sie sich hier feiern, nachdem sich Herr Merz in den Koalitionsverhandlungen auch in der Migrationsfrage vom Koalitionspartner hat über den Tisch ziehen lassen, ist unglaublich. Dass Sie Frau Faeser laufend loben und ihr als Vorgängerin danken, ist unglaublich. Schauen Sie sich mal Ihr Zustrombegrenzungsgesetz und den Fünf-Punkte-Plan aus dem Januar an,
dann sehen Sie, was von Ihrer Migrationspolitik übrig geblieben ist. Sie haben mit ganz anderen Themen Wahlkampf gemacht, und nichts kommt rüber.
Der Gesetzentwurf der Union zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist ein kleiner, ein richtiger Schritt, und wir werden zustimmen. Wir tun das nicht, weil wir ihn für hinreichend halten, sondern weil wir ihn für den allerersten, viel zu kleinen Schritt in die richtige Richtung halten.
Denn das, was hier vorgelegt wird, ist eine symbolische Migrationspolitik im Kleinformat. 12 000 Nachzügler pro Jahr sollen künftig nicht mehr kommen. 12 000 bei rund 250 000 neuen Asylanträgen jährlich! Seit 2005 verzeichnet Deutschland eine Nettozuwanderung von 8,7 Millionen Ausländern, meist aus kulturfremden Gegenden. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein und eine Politik, die Notoperationen an den Symptomen vornimmt, während das System weiterhin aus dem Ruder läuft.
Meine Damen und Herren, wir müssen endlich über das Grundproblem sprechen: die völlige Überforderung unseres Landes durch eine fehlgeleitete, ungesteuerte und zum Teil selbstzerstörerische Asylpolitik.
Der Familiennachzug ist nur ein Symptom. Er wird immer wieder mit Verweis auf das Grundgesetz verteidigt, doch das ist irreführend. Es gibt kein Grundrecht auf Familiennachzug in ein anderes Land. Es gibt auch kein Menschenrecht, sich mit Familie in einem anderen Land niederzulassen, das man sich selbst aussucht. Wer das behauptet, begeht Täuschung. Wer behauptet, der Schutz des Familienlebens nach Artikel 6 Grundgesetz gebiete eine automatische Aufnahme ganzer Familienverbände aus Krisengebieten, der täuscht.
Die Entscheidung, subsidiär Schutzberechtigten überhaupt ein Nachzugsrecht einzuräumen, war von Anfang an eine freiwillige politische Geste, kein rechtlicher Zwang. Und politische Entscheidungen kann man – und muss man – revidieren, wenn sie sich als falsch oder überfordernd herausstellen. Und das ist hier der Fall.
Deutschland steht mit dem Rücken zur Wand. Städte und Gemeinden schlagen Alarm. Die Wohnungsmärkte sind überlastet, Kita- und Schulplätze fehlen, Sicherheitsprobleme nehmen zu. Und wenn Sie sich schon mit dem Grundgesetz beschäftigen, dann gucken Sie mal in Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz. Dort gewährt der Staat dem Bürger das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und was macht diese Bundesregierung? Sie ringt sich zu einem Zweijahresmoratorium für 12 000 Menschen durch. Meine Damen und Herren, das ist nicht verantwortungsvolle Politik, das ist Realitätsverweigerung.
Die AfD steht für eine grundlegend andere Asylpolitik. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel.
Ich habe es hier mehrfach gesagt, und ich werde es wieder sagen: Das europäische Asylrecht ist gescheitert. Aber selbst wenn man die Dublin-Verordnung ordnungsgemäß historisch-theologisch auslegt, ist nach Artikel 3 nur ein Staat in Europa für die Prüfung zuständig. Es gibt eine Ausnahmeregelung in Artikel 20 Absatz 4. Dort steht: Wenn der Flüchtling in ein weiteres Land geht – was er eigentlich nicht darf, weil er in dem ersten EU-Land, das er betritt, einen Asylantrag zu stellen hat –, dann wird das Land für die Überprüfung zuständig, welches Land zuständig ist. Wenn ein Flüchtling aus Italien nach Österreich kommt, dann besteht lediglich die Möglichkeit, dass Österreich prüft, ob Italien zuständig ist oder aufgrund einer Ausnahmeregelung zum Beispiel Deutschland, wenn ein Familienmitglied hier wohnt.
Das ist die einzige logische Auslegung der Dublin-Verordnung. Denn eine andere Auslegung würde bedeuten, dass die Dublin-Verordnung Massenmigration und Binnenmigration zulässt und fördert, und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
Selbst wenn dem nicht so wäre, haben wir uns in unserem Grundgesetz zwar verpflichtet, EU-Recht und damit auch das EU-Asylrecht anzuwenden und zu übernehmen, aber das kann ja nur der Fall sein, wenn es rechtmäßig und vertragsmäßig ist. Ich sage es noch mal: In Artikel 3 Absatz 2 EU-Vertrag gewähren wir offene Binnengrenzen, die wir alle in der EU wollen; aber gleichzeitig verpflichtet sich die EU zur Schließung der Außengrenzen, zur Kontrolle der Außengrenzen und zur Bereitstellung eines wirksamen Asylsystems. Und damit ist die EU krachend gescheitert.
Deswegen können wir dieses Recht suspendieren und unsere Gesetze anwenden, bis die EU endlich ihre Aufgaben aus dem Vertrag erfüllt. Wir müssen Migration endlich steuern und begrenzen.
Was tut Die Linke? Sie legt in dieser Debatte einen Gegenantrag vor und fordert, den Familiennachzug nicht zu begrenzen, sondern noch zu erleichtern.
Das ist an Absurdität kaum zu überbieten.
Ich weiß, was Sie wollen: Sie wollen sich Ersatzproletariat schaffen, möglichst antisemitisch und undemokratisch, um Ihre Gesellschaftsform durchzusetzen. Das ist mir schon klar.
Während unsere Kommunen überlaufen – gehen Sie mal am Wochenende in Berlin ins Freibad, dort sehen Sie es; das ist an Absurdität kaum noch zu überbieten –,
will Die Linke noch mehr Menschen ins Land holen. Dabei ignorieren Sie nicht nur die Belastungsgrenze unserer Gesellschaft, sondern auch die rechtlichen Grundlagen. Der Antrag basiert auf einem fundamental falschen Verständnis der Rechtslage. Ein Recht auf Einreise und Nachzug existiert in dieser Form schlicht nicht.
– Bevor Sie so unsinnige Einwürfe machen und so unsinnige Anträge vorlegen,
machen Sie doch mal eine Bildungsreise nach Kuba! Besuchen Sie Havanna! Da können Sie mit Ihren kommunistischen Freunden 70 Jahre Mietpreisbremse feiern. Aber nehmen Sie einen Bauhelm mit!
Meine Damen und Herren, dieser Staat hat ein Anrecht darauf, sich selbst zu entscheiden, wer kommt und wer bleibt. Es ist höchste Zeit, dass wir diese Souveränität wieder zurückbekommen. Die AfD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf deshalb zu,
aber sie sagt auch unmissverständlich: Wenn das alles ist, was Sie tun wollen, dann haben Sie die Lage nicht verstanden.
Wir brauchen eine grundlegende Wende, eine Wende hin zu Ordnung, Klarheit, Durchsetzungskraft und nationalem Interesse. Das sind wir den Menschen schuldig, die dieses Land aufgebaut haben, und wir sind unseren Kindern und Enkeln schuldig, ihnen ein ordnungsgemäßes, ordentliches Land zu hinterlassen.
Vielen Dank und Glück auf!