Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir debattieren heute den Gesetzentwurf der Union und der SPD zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sowie zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Die AfD-Fraktion wird diesem Vorhaben zustimmen, dies, obwohl wir eigentlich weitreichendere Maßnahmen für notwendig erachten.
Die zügige Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist überfällig. Die Bundesregierung soll künftig Staaten als sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz nach EU-Recht per Rechtsverordnung bestimmen können, und zwar ohne Zustimmung des Bundesrates. Das ist ein gangbarer Schritt; denn seit Jahren scheitern notwendige Einstufungen an wesentlichen Mehrheiten im Bundesrat. Die Grünen blockieren ein solches Vorhaben seit Jahren.
Staaten mit minimalen Anerkennungsquoten wurden nicht als sicher eingestuft, obwohl objektiv keinerlei systematische Verfolgung droht.
So wenig, so gut. Rechtspolitisch und dogmatisch ist das nicht unproblematisch, aber wir erwarten mehr.
Seit zehn Jahren kommen jedes Jahr großstädteweise Migranten, gerade aus kritischen Kulturen wie aus Afghanistan, Irak und Syrien, nach Deutschland. Wer hier ist, bleibt hier. Dass sich die Regierung feiert, Herr Throm, sie habe die Migration eingedämmt, ist unseres Erachtens allerdings Augenwischerei. Die Asylanträge sind wieder über die 100 000-Marke geschnellt. Die Abschiebezahlen sind lächerlich niedrig; Berlin will gar nicht mehr abschieben, wie man heute gehört hat. Es gibt eine Viertelmillion vollziehbar Ausreisepflichtige, zuzüglich fast 1 Million Menschen, deren Asylanspruch bereits gerichtlich abgelehnt wurde. Hinzu kommen zahlreiche weitere Hunderttausende Syrer, deren Schutzanspruch spätestens seit dem Ende des Assad-Regimes erloschen ist.
Erinnern wir uns ein Jahr zurück: Die Union brachte ihr Zustrombegrenzungsgesetz in den Bundestag ein, eine Sammlung so ziemlich aller Anträge der AfD der letzten Jahre, um die illegale Migration zu beenden.
„Wir haben verstanden“, so Frau Lindholz und Herr Seif wörtlich hier am Podium. Vor der Wahl wollte Merz noch mit einem Fünf-Punkte-Plan punkten und erklärte, dass er nach der Wahl aufgrund seiner Richtlinienkompetenz keine Migranten mehr über deutsche Grenzen lässt.
Mit diesen Versprechen haben Sie nicht nur die Wahl gewonnen, sondern eine bürgerliche Mehrheit für eine striktere Migrationspolitik erreicht. Nur blöd, wenn man nach der Wahl die Richtlinienkompetenz kampflos an den Juniorpartner abgibt und den Vizekanzler, der nachweislich keine Kompetenzen hat.
Wir wissen, dass das EU-Asylrecht dysfunktional ist, insbesondere die Dublin-Verordnung. Aber anstatt an diesen Sekundärregeln herumzudoktern, müssen wir an das Primärrecht heran – das habe ich schon mehrfach hier erwähnt –, um diese Migrationskrise zu beenden.
Der Vertrag über die Europäische Union verpflichtet die EU-Staaten in Artikel 3 Absatz 2 zu offenen Binnengrenzen. Das wollen wir alle. Aber – ich habe es mehrfach ausgeführt – im Gegenzug verpflichtet sich die EU für die offenen Binnengrenzen in Artikel 3 Absatz 2 zu geeigneten Maßnahmen in Bezug auf erstens die Kontrolle an den Außengrenzen, zweitens das Asyl, drittens die Einwanderung sowie viertens die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität. Keine dieser Verpflichtungen erfüllt die EU; die wenigsten EU-Staaten halten sich an die Dublin-Verordnung. Die EU ist ein Staatenbund. Wir sind ein Bundesstaat, wir sind souverän. Auch das neue GEAS wird hier nichts ändern. Solange wir souverän sind, müssen wir deutsches Recht anwenden, bis die EU in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Deutschland hat als souveräner Staat selbst das Recht, die eigenen Grenzen zu schützen sowie festzulegen, wer in Deutschland ein Bleiberecht hat und wer nicht.
Und das kann nach deutschem Recht niemand sein, der aus einem sicheren Drittstaat einreist; das ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz. Hierzu bedarf es politischen Willens, Rückgrat oder, wie ein großer Fußballphilosoph einmal gesagt hat: „Eier, wir brauchen Eier.“ Die haben wir.
Vielen Dank und Glück auf!
Für die SPD-Fraktion darf ich Sebastian Fiedler das Wort erteilen.