Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir kochen das alles jetzt mal ein bisschen runter und kommen wieder zurück zu unserem Thema, nämlich zum Haushalt.
Die absolute Summe des Haushalts für Justiz und Verbraucherschutz ist mit circa 1 Milliarde Euro überschaubar. Doch die Bedeutung des Haushalts für den Rechtsstaat könnte kaum größer sein. Der Haushalt finanziert sich zu rund 65 Prozent aus eigenen Einnahmen. Auch das ist etwas Besonderes.
Rund zwei Drittel der Mittel des Etats werden für das Personal verwendet. Das zeigt, worauf es im Justizhaushalt ankommt: auf die Menschen, die täglich dafür sorgen, dass unser Rechtsstaat funktioniert.
Eine starke Justiz ist die Voraussetzung dafür, dass Freiheit und Sicherheit in unserem Land gewährleistet bleiben. Doch die Justiz arbeitet seit Jahren unter erheblichem Druck. Die Verfahren werden komplexer, die Akten umfangreicher. Die Anzahl der Massenverfahren nimmt zu. Und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Justiz sind hoch. Sie wollen, dass Straftaten schnell verfolgt werden und dass Rechtsstreitigkeiten nicht zu einem Geduldsspiel werden. Es darf nicht sein, dass Menschen Jahre warten, bis sie ihre zivilrechtlichen Ansprüche endlich durchsetzen können. Und: Es darf vor allem nicht vom Zufall abhängen, ob Täter verurteilt werden oder ob Verfahren eingestellt werden müssen.
Doch wir wissen: Sofern die Abläufe in den Verfahren unverändert bleiben, wird sich die Lage auch durch mehr Geld im System nicht verbessern. Deshalb haben wir uns vorgenommen, die Prozessordnungen zu modernisieren. Ein erstes Beispiel ist das Onlineverfahren im Zivilprozess, das der Bundestag in der letzten Sitzungswoche beschlossen hat. Das ist ein Schritt nach vorn und sollte Ansporn für uns sein, weiter mutig voranzugehen und zu reformieren.
Ein zweiter großer Schwerpunkt unserer Rechtspolitik ist der Schutz von Frauen und Kindern. Der Orange Day ist heute schon mehrfach genannt worden. Die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt sind nicht zu ertragen. 2024 gab es annähernd 270 000 Opfer von häuslicher Gewalt. Über 70 Prozent davon sind Frauen. Viele Fälle bleiben dabei im Dunkeln. Wir nehmen das sehr ernst. Wir wollen die Frauen und die Kinder besser schützen. Deshalb nehmen wir die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz mit auf.
Die Familiengerichte sollen in Hochrisikofällen anordnen können, dass die Täter Abstand halten müssen. Das kann auch überwacht werden. Der Kabinettsbeschluss zur Einführung der elektronischen Fußfessel war überfällig.
Auch die Zahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern sind alarmierend: über 16 000 Fälle im vergangenen Jahr. Und hinter jedem Fall steckt eine zerstörte Kindheit. Viele dieser Taten spielen sich im digitalen Raum ab. Die Täter wähnen sich in der Anonymität in Sicherheit. Deshalb braucht es endlich die Speicherung von IP-Adressen; auch Minister Dobrindt hat in der letzten Debatte zum Innenhaushalt darauf hingewiesen. Ohne diese Möglichkeit verlieren die Ermittler entscheidende Spuren, und Täter bleiben im Dunkeln. Für uns ist eines klar: Der Schutz von Kindern hat Vorrang. Es darf nicht sein, dass der Datenschutz dazu führt, dass Täter unentdeckt bleiben.
Darum freut es mich sehr, Frau Ministerin Hubig, dass der Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung noch in diesem Jahr kommen soll. Wir begrüßen das ausdrücklich. Wir dürfen hier nämlich keine Zeit mehr verlieren.
Auch die steigende Kinder- und Jugendkriminalität müssen wir ernst nehmen. 7 Prozent aller Verdächtigen bei Gewaltdelikten sind Kinder. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, eine umfassende Studie zu Ursachen und möglichen gesetzlichen Konsequenzen in Auftrag zu geben. Wir wollen Antworten finden und handeln, wo es nötig ist.
Es ist schon vermehrt angesprochen worden: Der Verbraucherschutz ist in den Justizhaushalt zurückgekehrt. Das ist gut so; denn kluge, verbraucherfreundliche Politik stärkt die Selbstbestimmung und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen.
Besonders hervorheben möchte ich, dass wir uns im Rahmen des Haushalts ein Projekt zur Verbraucherforschung vornehmen. Für die Jahre 2026 und 2027 wird es ein Forschungsprojekt an der Universität Bayreuth geben. Inhalt ist eine Untersuchung zu Plattformen, dazu, wie sie genutzt werden und wie nutzerfreundlich sie sind, zu den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und zu internationalen Regelungsmodellen. Mit einer soliden wissenschaftlichen Grundlage können wir die Verbraucherpolitik noch besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anpassen.
Auch die Stiftung Forum Recht erhält zusätzliche Mittel, insbesondere für das mobile Forum Recht, das zu den Bürgern kommt. Ich würde Ihnen, Herr Hanker und Herr von Zons, empfehlen: Schauen Sie doch mal vorbei! Machen Sie sich schlau, damit Sie hier bessere Reden über unser Rechtssystem halten können!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Haushalt ist der kleinste Haushalt aller Ministerien; aber er wirkt an zentralen Stellen unseres Gemeinwesens. Er stärkt die Justiz, macht sie bürgerfreundlicher, schützt Frauen und Kinder, unterstützt modernen Verbraucherschutz und fördert das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Das sind Prioritäten, die wir unterstützen.
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Sie müssten bitte zum Schluss kommen.
Herzlichen Dank.
Danke. – Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Till Steffen.