Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe zu: Sie haben mich überrascht. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass Sie den beschleunigten Ausbau der Windenergie so weit nach oben priorisieren würden und als eines der ersten Gesetze hier im Parlament zum Abschluss bringen möchten.
Aber gut gemeint ist leider nicht immer gut gemacht. Mit Blick auf das Verfahren, das Sie für diesen Gesetzentwurf gewählt haben, fehlt Ihnen vermutlich der Kollege Heilmann in Ihren Reihen
für zielführende Hinweise, wie ein ordentliches Verfahren durchzuführen wäre.
Denn die Kurzfristigkeit, mit der hier Änderungen durch das Parlament gebracht werden sollen, ist gerade nach der extrem lauten Kritik der Union in der letzten Legislaturperiode mindestens verwunderlich.
Der Zeitrahmen hat es uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch den Expertinnen und Experten sowie der Branche kaum erlaubt, alle Auswirkungen der von Ihnen vorgelegten Änderungen zu prüfen. Das gilt insbesondere mit Blick auf den Änderungsantrag, der komplett neue Regelungen für die Windenergie im Außenbereich beinhaltet. Damit verunsichern Sie die Windbranche unnötig.
Die Verunsicherung geht auch weiter, wenn man sich die Regelungen selbst anschaut. Wie genau, werte Kolleginnen und Kollegen, stellt man fest, ob Orts- und Landschaftsbild berührt sind? Ist etwas immer berührt, wenn sich etwas verändert, oder erst dann, wenn es jemand spürt, und, wenn ja, wer?
Unklare Rechtsbegriffe und Formulierungen blockieren einen schnellen Ausbau der Windenergie, weil Planungs- und Genehmigungsbehörden vor Ort vor der Frage stehen, was wir ihnen als Gesetzgeber mit der Formulierung eigentlich sagen wollen.
Mit Blick auf Umwelt-, Natur- und Artenschutz schleifen Sie Standards, zum Beispiel bei der UVP und den Artenschutzprüfungen. Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz werden in vielen Fällen nicht stattfinden. Stattdessen sind bei fehlenden Datengrundlagen Ersatzzahlungen vorgesehen. Noch schlimmer ist es bei Gewässer- und Habitatschutz in Natura-2000-Gebieten; da sieht der Gesetzentwurf nicht einmal mehr Zahlungen vor.
Gerade mit Blick darauf, dass wir neben der Klimakrise auch vor der Herausforderung des Artensterbens stehen, muss zwischen der Beschleunigung der Windenergie und einem Mindestmaß an Arten- und Naturschutz immer sinnvoll abgewogen werden.
Ich habe Ihnen am Dienstag an dieser Stelle schon einmal gesagt, dass es kein echter Bürokratieabbau ist, einfach pauschal Artenschutz- und Naturschutzstandards zu schleifen. Es braucht ehrliche Antworten auf die Frage, wie man Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, zum Beispiel durch klar formulierte Gesetze, die verschiedene Belange abwägen.
Mit Blick auf das Verfahren und den Inhalt Ihres Gesetzentwurfs und mit Blick darauf, dass er in der Branche und voraussichtlich auch in den Behörden zu viel Unsicherheit führt, frage ich mich inzwischen schon, –
Kommen Sie bitte zum Ende.
– ob das schnelle Verfahren von Ihnen wirklich zur Beschleunigung genutzt wird oder um den Windausbau am Ende vielleicht doch auszubremsen.
Herzlichen Dank.
Für die Fraktion Die Linke hat nun das Wort der Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin.