Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ist eine der wichtigsten verfassungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Bundestages im Zusammenspiel der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt umso mehr in Zeiten herausfordernder Mehrheitsverhältnisse aufgrund erstarkter politischer Ränder. Diese Aufgabe ist herausfordernd; das hat sich in den vergangenen Tagen ganz besonders deutlich gezeigt.
Die langjährige Praxis von Nominierung und Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts hat sich bewährt. Deswegen sind wir eine stabile Demokratie. Wir haben ein stabiles Bundesverfassungsgericht, Herr Baumann.
Der Richterwahlausschuss hat in diesem Verfahren am Montag drei Vorschläge vorgelegt. Seitdem – das will ich schon auch sagen – hat sich zu einem dieser Vorschläge jedoch eine intensive öffentliche Debatte entwickelt, die zum Teil jegliches Maß verloren hat,
auch in Debattenbeiträgen hier im Deutschen Bundestag.
Herr Baumann, Ihr Redebeitrag war dafür einmal mehr ein trauriger Beleg.
Die Wahl eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts sollte nicht Gegenstand einer aufgeheizten politischen Debatte sein.
Wesentliche Voraussetzung für die Beruhigung einer solchen Situation ist, dass die jeweiligen Kandidaten
für das Amt eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts über jeden fachlichen Zweifel erhaben sind.
Das ist aus unserer Sicht nun nicht mehr vollständig gegeben.
Wir wären bereit gewesen, die beiden anderen Verfassungsrichter heute zu wählen.
Leider war es nicht mehr möglich, das heute zu vereinbaren.
Wir beantragen daher die Absetzung der Tagesordnungspunkte 10, 11 und 12.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Britta Haßelmann.