Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Erndl, Sie haben mit den letzten beiden Sätzen die Antwort auf die Frage selbst gegeben. Es geht um zwei Faktoren: Es geht um die Frage der Sicherheitslage und um die Frage des Aufwuchses und das Maß, in dem es uns gelingt. Wir setzen darauf, auch nach den Erfahrungen aus Schweden und nach dem, was wir in diesem Jahr und im letzten Jahr gesehen haben, dass die Freiwilligenzahlen reichen werden, um bis zum Jahre 2029/2030 aufsteigend von diesem Jahr 15 000, 20 000, 23 000, 28 000 und dann 33 000 Wehrpflichtige, insgesamt die Zahl der Wehrdienstleistenden dann im Durchlauf gehabt zu haben, die als Reservisten zur Verfügung stehen, und damit den Aufwuchs für die Reserve zu gewährleisten. Das ist der Plan.
Wenn sich diese Freiwilligenzahlen nicht bestätigen, wenn sie nicht eintreten, dann gilt es, den entsprechenden Mechanismus auszulösen. Dann werden wir einen Kabinettsbeschluss unter dem Vorbehalt des Parlaments herbeiführen – übrigens etwas, was auch jetzt notwendig wäre, um die Wehrpflicht zu reaktivieren, da sie seinerzeit, vor 14 Jahren, eben auch durch Parlamentsbeschluss außer Kraft gesetzt wurde.