Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über was sprechen wir heute? Über 75 Seiten Gesetzestext und 141 Seiten Gesetzesbegründung. Es könnte ein Werk sein mit der Auszeichnung „summa cum laude“ – ist es aber nicht. Der Gesetzentwurf ist nicht ausgereift und schließt an denjenigen von Lauterbach an.
Dem Pflegepersonal mehr Eigenverantwortung in der Heilkunde zu übertragen, ist richtig. Es gibt gute Ansätze: Bürokratieabbau, mehr Zeit für die eigentliche Pflege, leichterer Zugang zu Präventionsleistungen, Förderung innovativer Pflegekonzepte, bessere Koordination zwischen Pflegekassen und Kommunen. Dennoch: Das Pflegekompetenzgesetz bietet lediglich einen Rahmen und regelt viele Details und konkrete Maßnahmen gerade nicht. Es ist wichtig, die Kompetenzen und Aufgaben der Pflegekräfte exakt zu definieren. Auch die zentralen Unterschiede zwischen Altenpflege und Krankenpflege sind herauszuarbeiten.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte sind vorgesehen? Den heutigen Istzustand – verbockt – haben die Gesundheitsminister der letzten 30 Jahre zu verantworten. Denn die demografischen Entwicklungen waren bereits absehbar. Was ist im Entwurf nicht geregelt? Der Kompetenzkonflikt zwischen Pflege- und Ärzteschaft: Wer darf künftig was und was nicht? Die genaue Umsetzung und die Verantwortlichkeiten. Nicht geregelt sind Haftungsfragen, wenn Pflegekräfte nun Aufgaben übernehmen sollen, die bislang Ärzten vorbehalten waren. Mögliche Kompetenzen werden durch Prüfvorbehalte Dritter und zusätzliche Qualifikationshürden konterkariert.
Bei der Telepflege fehlen klare Regelungen und Datenschutzbestimmungen, was die Integration in den Pflegealltag riskant gestaltet. Wer bezahlt die laufenden Kosten der Telepflege für Hardware und Wartung: der Pflegepatient, die Krankenkasse, der Einrichtungsträger? Ist die notwendige Infrastruktur für Digitalisierung und Telepflege bereits geschaffen? Wenn nicht, wer bezahlt diese? Ist die Finanzierung des Gesamtpakets durch Steuer- und Beitragszahler gesichert, oder steigen die Krankenkassenzusatzbeiträge im nächsten Jahr erneut? Weitere Aufgaben bedeuten zusätzliche Belastungen der Pflegekräfte. Wie lässt sich dieser Konflikt auflösen? Eine Aufgabenerweiterung bedingt eine angemessene Vergütung. Ist diese gesichert und, wenn ja, durch wen und wie? Obwohl das Gesetz die Kompetenzen stärken soll, fehlt eine klare Strukturierung der Aufgaben, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit zu gewährleisten.
Derzeit fehlt es auch an einer wissenschaftlichen Evaluation der geplanten Änderungen. Wird eine solche nachgereicht? In der Praxis sind zunächst nur Modellvorhaben geplant, die dann auszuwerten sind, bevor dauerhaft Kompetenzen übertragen werden können. Mit welchem Zeitrahmen müssen wir hierbei rechnen? Aufgrund der Dramatik im Pflegebereich ist eine sofortige Entlastung statt modellhafter Zwischenlösungen notwendig.
Fazit: Diese Punkte verdeutlichen, dass der Entwurf zwingend zu überarbeiten ist. Gleichzeitig müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass das Pflegekompetenzgesetz nicht als finale Lösung, sondern nur als weiterer Schritt hin zu einer unvermeidbar bevorstehenden epochalen Pflegereform verstanden werden muss.
Herzlichen Dank.