Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In unseren Pflegeeinrichtungen begegnen wir oftmals Situationen wie der folgenden: Eine ältere Person wird nach einer Operation aus dem Krankenhaus in eine stationäre Pflegeeinrichtung verlegt. Dort muss sie regelmäßig mobilisiert, beim Essen unterstützt und medizinisch-pflegerisch versorgt werden. Für viele dieser Aufgaben braucht es nicht zwingend eine dreijährig ausgebildete Pflegefachperson, aber es braucht qualifiziertes Personal, das Verantwortung übernimmt und entlastet.
Heute fehlt dieses Personal in ausreichender Anzahl vielerorts. Pflegende stehen unter Druck, Pflegebedürftige warten, Angehörige springen ein. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz schaffen wir eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzpersonen. Damit beenden wir die bisherige Zersplitterung in derzeit 27 unterschiedliche Helfer- und Assistenzausbildungen, die je nach Bundesland andere Inhalte, andere Ausbildungswege und andere Abschlüsse haben. Künftig gibt es ein einheitliches Berufsbild, das für Transparenz und Verlässlichkeit für Auszubildende und Einrichtungen sorgt und bundesweite Mobilität ermöglicht.
Auch finanziell bringt das geplante Gesetz Verbesserungen. Die Auszubildenden erhalten künftig eine geregelte Ausbildungsvergütung, was die Attraktivität ebenfalls deutlich erhöht.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Pflegefachassistenz als eigenständigen Beruf. Pflegefachassistenzpersonen übernehmen im Personalgefüge eine zentrale Rolle, indem sie zum einen durch klare Kompetenzstrukturen deutlich bestimmte Aufgaben eigenständig übernehmen und zum anderen die Pflegefachpersonen in komplexeren Aufgabenstellungen unterstützen.
Im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens wurden noch einige Punkte im Gesetzestext konkretisiert. So wurde beispielsweise explizit in die Modellklausel in § 13 des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes aufgenommen, dass im Rahmen von Modellvorhaben auch eine Abweichung von den Einrichtungen, die Träger der praktischen Ausbildung sein können, möglich sein soll.
Diese Klarstellung zielt darauf ab, dass auch die Gelegenheit geschaffen wird, dass beispielsweise Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen von Modellprojekten als Träger der praktischen Ausbildung infrage kommen.
Mit der modifizierten Modellklausel schaffen wir die Möglichkeit, neue Wege in der Pflegeausbildung zu erproben und breitere Optionen für die Ausbildung zu schaffen. Die Bundesländer können in einem definierten Rahmen Modellvorhaben starten, um etwa Ausbildungsstrukturen oder neue digitale Lehrformate zu testen. Diese Öffnung sorgt für Innovation und ermöglicht Weiterentwicklungen. Durch feste Vorgaben, die die Zulassung als Modellvorhaben inhaltlich und zeitlich regeln, wird gleichzeitig aber sichergestellt, dass das bundesweit einheitliche Fundament der Ausbildung nicht aufgegeben wird.
Weitere zu einem großen Teil auch redaktionelle, klarstellende und beispielhaft konkretisierende Änderungen sind im Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Ich möchte mich an dieser Stelle für die Hinweise und vielen Gespräche im Rahmen des Verfahrens noch einmal herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine Strukturreform. Er schafft neue Einstiegsmöglichkeiten, bessere Karrierewege und stärkt die Profession der Pflege insgesamt. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz legen wir den Grundstein für eine moderne, zukunftssichere Pflegeausbildung, und wir machen deutlich: Wer sich für die Pflege entscheidet, entscheidet sich für einen Beruf mit Perspektive.
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in der Debatte: Birgit Bessin für die AfD-Fraktion.