Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Taylor-Swift-Fans, Energiebetreiber oder auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, sie alle sind von Cyberangriffen betroffen. Während es bei den Swifties aber nur um eine niedrige zweistellige Anzahl von Konzerttickets für die Auftritte in Deutschland ging, waren bei der Polizei von Mecklenburg-Vorpommern die Daten von rund 4 000 Diensthandys betroffen.
Die Ziele der Akteure sind dabei sehr unterschiedlich: Mal geht es um einen wirtschaftlichen Nutzen durch Ransomware-Angriffe, mal geht es um das Schüren von Misstrauen in staatliche Strukturen, beispielsweise durch Hack and Leak. Mal sind die Akteure Kriminelle, mal handeln sie aber auch im staatlichen Auftrag Russlands oder Chinas. Die Beweggründe mögen verschieden sein. Die Antwort darauf muss aber umso klarer und einheitlicher sein: Staat, Wirtschaft und Gesellschaft müssen gegen Cyberangriffe resilienter werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir dabei einen ganz wichtigen und entscheidenden Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Gesetzentwurf – das war ja auch schon Thema; Stichwort „Meldewesen“ – sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Cyberangriffe in den ersten 24 Stunden an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz: BSI, melden müssen. Warum ist das so wichtig? Warum brauchen wir das? Warum überlassen wir die Unternehmen in dieser Phase nicht sich selbst? Ich will ein ganz konkretes Beispiel nennen: Wenn ein Kraftwerk in meinem Heimatwahlkreis Mainz von einer Cyberattacke betroffen ist, dann kann das mehrere Gründe haben. Es kann einen großflächigen Angriff auf kritische Infrastruktur in Mainz, im Rhein-Main-Gebiet geben, es kann deutschlandweit Angriffe auf den Energiesektor geben, es kann sich aber auch um einen Einzelfall handeln. Um diese Frage mit dem Blick aufs Ganze beantworten zu können, braucht es einen einheitlichen Meldeweg und ein einheitliches Lagebild bei BSI und BBK. Das erleichtert das Krisenmanagement und hilft am Ende allen Betroffenen. Wir werden deshalb in den Verhandlungen noch mal schauen, wo wir Meldewege vereinheitlichen können. Denn klar ist: Das BSI ist die zentrale Cybersicherheitsbehörde Deutschlands und muss bei den Meldungen der erste Ansprechpartner für alle Akteure sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Knapp 30 000 Unternehmen – die Zahl wurde schon genannt – werden unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen. Laut einer Studie der Unternehmensberatung EY aus dem Sommer 2025 sind erst 14 Prozent der Unternehmen vollständig auf die Anforderungen der Richtlinie vorbereitet.13 Prozent haben noch nicht einmal mit den Vorbereitungen begonnen. Das heißt: Sehr viele Unternehmen werden in den nächsten Monaten und Jahren Beratung benötigen. Das BSI als unsere Cybersicherheitsbehörde wird dabei eine ganz entscheidende Rolle spielen und den Unternehmen beratend und informierend zur Seite stehen. Zusätzlich erwarten wir aber auch vom BSI, dass es die Aufgaben, die es heute schon erfüllt, in den nächsten Jahren angesichts einer zunehmenden Bedrohungslage weiterhin verstärkt übernimmt und erledigt.
Wir werden den Bundeshaushalt 2026 hier im Plenum zwar erst übernächste Woche erstmals beraten, ich möchte den Beratungen an dieser Stelle aber schon einmal vorgreifen. Die Mittel für das BSI sind im Regierungsentwurf für das kommende Jahr um mehr als 100 Millionen Euro aufgewachsen, unter anderem für den Aufbau eines Beratungszentrums.
Ich habe eingangs gesagt: Wirtschaft, Gesellschaft und Staat müssen gegen Cyberattacken gemeinsam resilienter werden. Genau das unterstützt die Koalition mit dem NIS-2-Gesetz, mit den bereitgestellten Mitteln, mit den Mitteln des nächsten Haushaltes. Ich freue mich auf die Beratungen über den Haushalt, insbesondere aber auch über diesen Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
Das Wort hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Jeanne Dillschneider.