Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute spreche ich schon zum fünften Mal an dieser Stelle über die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, und es ist allerhöchste Zeit, dass wir das Gesetz zum Abschluss bringen. Schon im Oktober 2024 war die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht abgelaufen, und Deutschland braucht dringendst eine rechtliche Regelung.
Wir begrüßen nach wie vor, dass Cybersicherheit – also der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen, unserer Verwaltungen und unserer Kommunikations- und Informationssysteme – mit diesem Gesetz eine zentrale Rolle einnimmt. In unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft hängen Versorgung, Wirtschaftskraft, Staatshandeln und persönliche Freiheit in erheblichem Maße davon ab, dass digitale Systeme zuverlässig funktionieren und gegen Angriffe, Sabotage und Fremdzugriffe abgesichert sind. Ein Bewusstsein hierfür ist richtig und notwendig.
In einer Zeit, in der geopolitische Konflikte längst auch im Cyberraum geführt werden – Stichwort „hybride Bedrohung“; denken wir an mittels DDoS geführte Angriffe, an Sabotage der Lieferketten, an Angriffe auf staatliche Einrichtungen oder kritische Infrastrukturen –, ist es essenziell, dass Deutschland handlungsfähig bleibt. Der Gesetzentwurf greift diese Herausforderungen auf, beispielsweise beim Ausbau der Meldepflichten, beim Auf- und Ausbau der Informationssicherheit in der Bundesverwaltung und bei der Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Es gelingt hier bei der Umsetzung von NIS 2 in nationales Recht auch ein angemessener Ausgleich zwischen Sicherheitsstandards und dem Schutz vor der Überbürokratisierung. Es ist auch richtig, dass solche Dienstleister nicht als besonders wichtige Einrichtungen erfasst werden, welche weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro aufweisen.
Noch etwas freut uns außerordentlich: Offenbar führt der Abnutzungskampf der SPD und der CDU gegenüber der stärksten Oppositionskraft dazu, dass Sie, verehrte Kollegen von den Altparteien, wieder anfangen, anderen zuzuhören. Am 11. Oktober letzten Jahres habe ich darauf hingewiesen, dass Unterstützungshandlungen des BSI gegenüber dem Verfassungsschutz nicht nur in Fällen von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung greifen sollen, sondern auch bei dem Ausländerextremismus, der sich gegen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Mit ihrem Änderungsantrag vom vergangenen Montag im Innenausschuss hat die Koalition diesen wichtigen Punkt aufgegriffen und modifiziert dahin gehend den § 3 Absatz 1 Nummer 18 BSIG. Eine Unterstützung des BSI ist künftig auch bei der Aufgabenwahrnehmung nach den Verfassungsschutzgesetzen der Länder vorgesehen.
Wir begrüßen, dass die Koalition damit über ihren Schatten springt, ihr pathologisches Schubladen- und Brandmauerdenken überwindet und sich den Maßstäben der parlamentarischen Demokratie öffnet.
Für die AfD ist klar: Sicherheit ist nicht nur eine Option, sondern eine Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung, und auf dieser Grundlage stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Johannes Schätzl.