Geschätzter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Espendiller, Sie haben hier gerade die Situation der Infrastruktur, besonders in den Kommunen, beklagt, und ich sage Ihnen: Mit diesen Gesetzen geben wir die Antwort darauf.
– Das ist die Antwort darauf. Sie haben bemängelt, es würde nicht gehandelt. Wir handeln mit diesen Gesetzen, und zwar ganz konkret.
Das ist der konkreteste und beste Beitrag, um die Infrastruktur gerade unmittelbar vor Ort zu stärken.
Stellen Sie sich mal die Frage: Wer investiert vor Ort, und wer schafft vor Ort qua Infrastruktur die Grundlage für neues wirtschaftliches Wachstum? – Das machen vor allen Dingen die Kommunen. Und vor allen Dingen die Kommunen werden durch diese Gesetze, die wir heute hier beschließen, gestärkt. Sie können jetzt vor Ort viel kräftiger investieren, als das vorher der Fall war. Das schafft die Grundlage für neues wirtschaftliches Wachstum in Deutschland.
Ich will allerdings nicht verhehlen – das will ich auch kritisch in Richtung Länder sagen –: Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns im Gesetzgebungsverfahren mit den Ländern auf eine Mindestquote zur Verteilung der Gelder an die Kommunen geeinigt hätten.
Das wäre ein fairer Zug vonseiten der Länder und auch ein Ausdruck der Anerkennung der besonderen Belastungssituation der Kommunen und der Tatsache gewesen, dass eben gerade die Kommunen diejenigen sind, die vor Ort wirklich investieren.
Wir stärken mit den Gesetzen, die wir heute hier beschließen, vor allen Dingen die finanzielle Ausstattung und die Investitionsmöglichkeiten der Länder und der Kommunen. Der Finanzminister hat zu Recht noch mal darauf hingewiesen, dass wir hier die Möglichkeiten der Länder stärken, sich im Zweifel und im Ernstfall, wenn es notwendig ist, selbst strukturell zu verschulden, und zwar in der gleichen Größenordnung, wie das bisher für den Bund möglich ist. Auch das ist ein richtiger und fairer Schritt gegenüber den Ländern.
Eines muss aber klar sein – diese kritische Bemerkung auch gegenüber unseren hochgeschätzten Bundesländern möchte ich mir nicht ersparen –: Der Bund tut schon sehr viel für die Länder, gerade im Bereich der Bildung: DigitalPakt Schule, Startchancen-Programm. Im Kontext mit dem Pakt für den Rechtsstaat finanzieren wir sogar Richterstellen, also Personal für die Länder. Und mit der Sportmilliarde investieren wir in den nächsten Haushalten auch in die Länder. Das ist alles völlig okay.
Wenn irgendeine neue Aufgabe erkannt wird und es um deren Finanzierung geht, kommt vor Ort aber vielfach der Ruf auf, das müsse doch der Bund bezahlen, das könne doch der Bund bezahlen. Ich glaube, wir müssen ehrlicherweise darauf hinweisen, dass sich die finanziellen Leistungsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern in den letzten Jahren und Jahrzehnten etwas verschoben haben. 1991, kurz nach der Wende, hatte der Bund noch einen Anteil von 48 Prozent am Gesamtsteueraufkommen. Heute sind es 39,6 Prozent, die dem Bund zustehen. Wir haben also eine ganz erhebliche Verschiebung des Steueraufkommens zugunsten der Länder.
Und das muss man im Blick behalten, wenn man künftig fordert, dieses könne der Bund noch übernehmen und jenes könne der Bund noch übernehmen. Die Möglichkeiten des Bundes sind begrenzt; das muss man, glaube ich, zur Kenntnis nehmen. Auch die Möglichkeiten der Verschiebung weiterer Lasten zulasten des Bundes sind deshalb begrenzt.
Das schließt nicht aus – und das ist völlig selbstverständlich –, dass der Bund dann, wenn er neue Aufgaben beschließt und damit zum Beispiel Länder oder gerade auch die Kommunen vor Ort belastet, auch für die Kostentragung zu sorgen hat. Dieses Veranlassungsprinzip muss gelten, etwa bei der Versorgung von Flüchtlingen oder bei der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz. Und da beklagen Länder und Kommunen zu Recht, dass der Bund in dem einen oder anderen Punkt zu wenig tut und dadurch gerade die Kommunen über Gebühr belastet sind. Der Grundsatz „Wer bestellt, muss auch bezahlen“ muss gelten.
Ich will hier auch klar sagen: Bei Steuergesetzen, von denen gleichermaßen der Bund und die Länder profitieren, muss grundsätzlich gelten: Man fährt gemeinsam rauf, und man fährt vielleicht auch gemeinsam wieder runter. Wenn man Steuersätze senkt, um die Wirtschaft anzukurbeln, entstehen daraus längerfristig sogar Profite und zusätzliche Erträge. Aufseiten der Länder muss man dann akzeptieren, dass sie vielleicht eine Weile lang ein paar Mindereinnahmen haben, es dann aber auch wieder nach oben geht.
Von dem Wirtschaftswachstum, das wir erzeugen wollen und für das wir hier heute die Grundlage schaffen, profitieren am Ende alle: der Bund, die Länder, aber auch die Kommunen. Deswegen kann es bei Steuergesetzen grundsätzlich nicht darum gehen, zwischen den Ebenen noch einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
Diese Bemerkung wollte ich mir gerade im Hinblick auf die Arbeitsgruppe zur Veranlassungskonnexität zwischen Bund, Ländern und Kommunen erlauben, die wir in der übernächsten Woche einrichten.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Sebastian Schäfer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.