Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch die hessische Landesregierung begrüßen. Schön, dass auch die Länder an der Diskussion teilhaben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen im Anschluss an diese Debatte über einen wichtigen Baustein für eine gute Zukunft unseres Landes ab. Und dem Land geht es gut, wenn das Leben in unseren Kommunen funktioniert. Aber die Lage in unseren Kreisen und Städten, sie ist ernst, sie ist bitterernst.
Vielen Kommunen geht im Hinblick auf die Finanzen die Luft aus. Deshalb gehen CDU/CSU und SPD mit den vorliegenden Gesetzentwürfen einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Es gilt: Wir haben die Sorgen und Nöte der Kommunen verstanden, und wir müssen zügig liefern.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund nennt das Sondervermögen „einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der zunehmend im freien Fall befindlichen kommunalen Investitionstätigkeit“. Ich zitiere aus seiner Stellungnahme zur Anhörung:
„Angesichts der historisch dramatischen Finanzlage der Kommunen droht ansonsten ein Absturz der kommunalen Investitionen von 44,5 Mrd. Euro im vergangenen Jahr auf 26,7 Mrd. Euro im Jahr 2028. Trotz dieser deutlichen Einsparungen droht das Defizit der Kommunen auf 36,1 Mrd. Euro aufzuwachsen.“
Meine Damen und Herren, das ist die Ausgangslage: ein nie dagewesener Handlungsdruck. Es geht um die Grundlagen unserer Demokratie. Ich will denen, die jetzt vorschlagen, den Kommunen könnte man ja jetzt Aufgaben wegnehmen, die der Bund übernehmen soll, sagen: Nein, das ist genau das Gegenteil einer Demokratieförderung. Damit legen wir die Axt an die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland. Dass diese lebt, das zeigt uns das Beispiel der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen: Gute Arbeit in den Kreisen und Städten hält die Populisten klein.
Zurück zum vorliegenden Gesetz. Das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz schafft, je nach Lage in einem Bundesland, einen maximalen Gestaltungsspielraum. Zusammen mit der Strukturkomponente müssen nun alle Länder in der Lage sein, ihrer grundgesetzlichen Verantwortung nachzukommen und gegenüber den Kommunen die finanzielle Mindestausstattung sicherzustellen. Das hat der Deutsche Landkreistag zu Recht in seiner Stellungnahme angemahnt.
Positiv hervorzuheben sind auch die äußerst schlanken, geradezu bürokratiearmen Berichtspflichten. Wir lassen uns als Haushaltsausschuss hier noch die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern vor ihrem Abschluss vorlegen, um die Balance zwischen Kontrolle auf der einen Seite und effizienter Mittelvergabe auf der anderen Seite sicherzustellen. Grundsätzlich gilt für uns: Wer Bürokratie am Anfang vermeidet, der muss sie am Ende nicht reduzieren. Genau das tun wir mit diesen Gesetzen.
Meine Damen und Herren, wir stehen vor der gewichtigen Aufgabe, auf das Problem der kommunalen Finanzen angemessen zu reagieren. Dieses Gesetz ist dabei ein wichtiger Baustein. Was aber jetzt noch kommen muss, sind echte Reformen, die auf der Kostenseite wirken, sodass wir nicht nur auf die Einnahmeseite gucken. Das ist mir mindestens genauso wichtig. Diese Strukturreformen brauchen wir in Deutschland.
Ich glaube, wir sind alle gefordert, hier ernsthafte Vorschläge zu unterbreiten und offen anzugehen.
Unsere Kommunen in Deutschland haben es verdient.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Sebastian Schäfer das Wort erteilen.