Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich. Das ist die eigentliche Kernbotschaft der heutigen Debatte.
Als Mitglied des heimischen Kreistages wird auch mir regelmäßig von Bürgermeistern, von Stadt- und Gemeinderäten die prekäre finanzielle Situation der Kommunen geschildert: Es werden in unserem Land immer mehr Aufgaben von oben nach unten delegiert. Der Investitionsbedarf in Kindertagesstätten, Krankenhäuser und Infrastruktur ist momentan schwer aus eigener Kraft zu finanzieren, und die Folgen kommen direkt bei den Bürgern an.
Deshalb haben wir gemeinsam mit den Ländern entschieden, hier als Bund unter die Arme zu greifen. Denn eines ist klar: Diese Koalition aus CDU, CSU und SPD ist eng verwurzelt in der kommunalpolitischen Familie,
und mit diesem Gesetz wird dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Deutschland steht im globalen Wettbewerb. Unser Wohlstand basiert auf einer starken Wirtschaft. Diese braucht wiederum eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur. Wir schaffen mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz dazu den rechtlichen Rahmen, damit Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bis zu 100 Milliarden Euro für die dringend benötigten Investitionen in die Infrastruktur erhalten – eine in der Tat gewaltige Summe, mit der die Länder und Kommunen eine Grundlage für nachhaltiges Wirtschaftswachstum schaffen können.
Dies ist auch Dreh- und Angelpunkt der sozialen Stabilität Deutschlands. Denn wenn wir es am Ende nicht schaffen, wettbewerbsfähiger zu werden, dann werden wir auch viele notwendige Dinge in Zukunft schlichtweg nicht mehr finanzieren können. Das kann wirklich keiner wollen. Darum kämpfen wir mit diesem Gesetz für bessere Verhältnisse vor Ort, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Es geht darum, den bestehenden Investitionsrückstau abzuarbeiten, gerade auch im Verkehrsbereich: Straßen und Brücken sanieren, die Wärme- und Energieinfrastruktur fit für die Zukunft machen. Diese Investitionen sind damit nicht nur eine finanzielle Unterstützung, nein, sondern sie sind auch ein Bekenntnis des Bundes zu unseren Ländern und Kommunen, zu mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Es gehört natürlich auch viel Vertrauen dazu. Wir vertrauen den Ländern, dass sie die Gelder an die Kommunen weiterreichen; denn sie wissen am besten, wo Investitionen vor Ort am dringendsten gebraucht werden und notwendig sind. Ob in Bremen, Brandenburg oder Bayern, dieses Gesetz gibt den Kommunen die notwendige Flexibilität und Planungssicherheit, um die Mittel zielgerichtet einzusetzen.
Selbst der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt, dass wir hier einen wichtigen ersten Schritt gehen und die Mittel schnell, unbürokratisch und flexibel bereitstellen. Wir zählen dabei auch auf die Länder, dass das am Ende gemeinsam mit den Kommunen funktioniert. Genau das wollen wir schaffen: Wir wollen eben kein neues Bürokratiemonster, sondern wir wollen pragmatische Lösungen für Investitionen vor Ort. Das ist das Gebot der Zeit: nicht kompliziert Dinge angehen, sondern unkompliziert Dinge umsetzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die zur Verfügung gestellten Finanzmittel sind keine kurzfristigen Geschenke, sondern eine Investition in die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Darum gilt: Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich sinnvoll, mittelfristig umsetzbar und langfristig nutzbar sein. Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass nur solche Investitionen gefördert werden, die dauerhaft Wirkung erzielen und ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Das schafft Vertrauen: Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Staat, Vertrauen der Unternehmer in den Investitionsstandort Deutschland und Vertrauen zukünftiger Generationen, dass wir verantwortungsvoll mit den jetzt neu aufgenommenen Mitteln umgehen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diesen Weg gehen – für stabile Länder, für handlungsfähige Kommunen, für eine moderne Infrastruktur, also für ein starkes Deutschland.
Herzliches „Vergelts Gott!“ fürs Zuhören.