Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es nicht ums Ankündigen, heute geht es ums Machen. Der Bund liefert, und zwar in historischem Ausmaß: 100 Milliarden Euro für Infrastruktur in Ländern und Kommunen, für Schulen, für Kindergärten, für Straßen, für öffentliche Gebäude. Das ist ein echter Meilenstein, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen.
Wir geben den Bundesländern heute eine passende Vorlage für eine kommunalfreundliche Umsetzung dieser Investitionsförderung. Die Mittelverwendung ist bewusst weit gefasst. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Auch Projekte, die seit dem 1. Januar 2025 begonnen wurden, sind einbezogen, weil wir wissen: Investitionen dulden keinen Aufschub. Wir wollen das Geld schnell auf die Straße bringen, meine Damen und Herren.
Natürlich hätte auch ich mir eine verbindliche Quote zur Beteiligung der Kommunen an den 100 Milliarden Euro gewünscht; denn 75 Prozent der Investitionen werden in unseren Kommunen erbracht. Deshalb sage ich ganz klar: Das Vertrauen, das der Bund den Ländern entgegenbringt, müssen die Länder jetzt auch an ihre Kommunen weitergeben. Der überwiegende Teil dieser 100 Milliarden Euro muss in den Kommunen ankommen. Und erste Rückmeldungen zeigen ja, dass es geht. Die Länder sind sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen.
Der Bund gibt den Ländern große Freiheit bei der Verteilung der Mittel und bei der Erbringung von Nachweisen. Diese Freiheit darf aber nicht auf Landesebene enden. Sie muss natürlich auch in den Rathäusern ankommen. Das Geld soll in kaputte Dächer und marode Klassenzimmer fließen und eben nicht in Bürokratie. Das Gesetz ist hier eindeutig: „Ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand ist zu vermeiden.“ Wir werden darauf achten, dass dieser Grundsatz bei der Umsetzung auch beherzigt wird.
Wir erwarten auch: Die Bundesmittel dürfen nicht durch Landesmittel ersetzt werden. Ganz im Gegenteil: Finanzschwache Kommunen können durch zusätzliche Landesmittel unterstützt werden.
Und ja, es ist richtig: Im Bundesgesetz wurde bewusst auf das Erfordernis der Zusätzlichkeit verzichtet. Unsere Kommunen dürfen mit diesen Mitteln endlich Projekte umsetzen, die sie seit Jahren geplant haben, aber eben nie finanzieren konnten. Und jeder, der einen Kommunalhaushalt kennt, weiß: Hier wird langfristig gedacht, geplant, gerungen, und genau deshalb ist diese Regelung richtig. Wir freuen uns, dass unsere Hinweise hier Gehör gefunden haben.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist eine Einladung zum Investieren. Es ist ein Bekenntnis zur Stärkung der kommunalen Ebene; denn hier begegnet der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe. Wenn wir hier versagen, verliert Demokratie ihren Halt. Wenn wir hier liefern, dann wächst Vertrauen.
Ich bedanke mich bei allen Haushältern und bei allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Heute liefern wir. Der Bund steht an der Seite der Kommunen – mutig, handlungsfähig, verlässlich.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Florian Oßner für die Unionsfraktion.