Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 45 Jahre ist es her, dass der Deutsche Bundestag die letzte umfassende Reform seines Parlamentsrechts vorgenommen hat. 45 Jahre, das sind fast zehn Jahre mehr, als bis heute seit der Wiedervereinigung vergangen sind. Keiner der Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1980 ist heute noch Mitglied des Hohen Hauses. Im Schnitt waren wir, die heutigen Bundestagsabgeordneten, zwei Jahre alt.
45 Jahre, das ist viel Zeit, in der sich viel geändert hat. 1980 gab es keine Smartphones, keine sozialen Medien und kein Internet. Was es gab, war der Kalte Krieg und eine klare Blockbildung. An einen Zusammenbruch des Ostblocks oder eine baldige Wiedervereinigung glaubte damals fast niemand. Und die Politik war viel übersichtlicher als heute. Nach den Bundestagswahlen 1980 bildeten 519 Abgeordnete aus drei Fraktionen, nämlich CDU/CSU, SPD und FDP, den Deutschen Bundestag. Ich würde sagen: Früher war alles besser.
Klar ist: Wenn sich Gesellschaft, Technik und das politische Umfeld ändern, dann muss sich auch das Recht anpassen, insbesondere übrigens das Geschäftsordnungsrecht; sonst passt es nämlich nicht mehr. Norbert Lammert, der ja nicht nur Bundestagspräsident war, sondern auch viele Jahre lang stellvertretender Ausschussvorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses, hat einmal geschrieben, gerade die Geschäftsordnungen müssten „sich den […] Realitäten öffnen und eine organische Weiterentwicklung der Verfassungswirklichkeit ermöglichen“. Recht hat er.
Ebendieser Einsicht folgen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir modifizieren und ergänzen das geschriebene Parlamentsrecht, um es an die heutige Zeit, aber auch an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen. Denn das Parlamentsrecht soll nicht nur nicht im Wege stehen, sondern es soll mitgestalten. Das ist die eine Aufgabe, die wir als Gesetzgeber jetzt konkretisieren müssen.
Ich möchte dafür drei Beispiele herausheben.
Erstens: die Bestimmungen zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Bundestages. Hier war übrigens immer schon klar, dass die Fraktionen zwar das Recht haben, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen. Es war aber genauso klar, dass diese Kandidatin oder dieser Kandidat natürlich im Plenum die notwendigen Mehrheiten finden muss, um überhaupt sein Amt antreten zu können. Es wurde dann allerdings bestritten und behauptet, jede Fraktion habe Anspruch darauf, im Präsidium des Deutschen Bundestages vertreten zu sein.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht dankenswerterweise und mit großer Klarheit entschieden, dass den Fraktionen natürlich kein Besetzungs-, sondern lediglich ein Vorschlagsrecht zusteht. Meine Damen und Herren, wo kämen wir denn auch hin, wenn am Ende eine Fraktion bestimmen kann, möglicherweise sogar gegen den Willen der breiten Mehrheit in diesem Hause, wer Vizepräsident wird, wer hier die Sitzungen leitet und wer dieses Hohe Haus nach außen vertritt? Das hat doch mit dem freien Mandat rein gar nichts mehr zu tun. Das ist doch ein Skandal, wenn man so was glaubt.
Deswegen wird das jetzt noch klarer als bisher in der Geschäftsordnung ausgeschlossen.
Gleichzeitig kodifizieren wir auch eine Abwahlmöglichkeit, die das Bundesverfassungsgericht übrigens bei den Ausschussvorsitzenden bereits für zulässig erklärt hat und im Falle meines nachfolgenden Redners im Übrigen auch schon mal durchexerziert hat.
– Ja, immerhin. Der Lerneffekt war nur nicht so wahnsinnig groß.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Zweitens. Wir glauben, dass unsere Sitzungen noch lebendiger gestaltet werden und trotzdem sachlich bleiben können. Bislang war es ausgerechnet bei der Aktuellen Stunde nicht möglich, Zwischenfragen zu stellen und Kurzinterventionen zu machen. Das wollen wir ändern. Das ist auf dem Papier nur ein kleiner Schritt. Aber für die Attraktivität der Aktuellen Stunde kann es schon etwas Bedeutendes sein. Es kann uns attraktiver machen. Es kann nicht nur interessanter für die Debatte unter uns sein, sondern es kann auch interessanter sein für diejenigen, die auf den Tribünen oder vor den Bildschirmen diesen Debatten folgen.
Drittens. Wir wollen des Weiteren Änderungen im parlamentarischen Ordnungsrecht vornehmen. Jeder von uns kann doch sehen und hören, wie die parlamentarischen Debatten in der letzten Zeit gelitten haben. Die Zahl der Ordnungsrufe steigt stetig an.
Deswegen wollen wir die Regeln klarer und strenger gestalten und die Höhe des Ordnungsgeldes verdoppeln. Das hat, meine Damen und Herren, auch etwas mit der Würde dieses Hauses zu tun.
Diese Würde ist in der Geschäftsordnung übrigens explizit erwähnt. Sie zu wahren, muss doch eigentlich für uns alle Anspruch sein.
Der Parlamentsrechtler Professor Wolfgang Zeh, der auch lange Jahre Direktor beim Deutschen Bundestag war, hat dazu kürzlich geschrieben, der Bundestag müsse sich vom Niveau vieler Diskussionen in den sozialen Medien abheben – ich zitiere wörtlich –, nicht um abgehoben zu sein, sondern um seine Alleinstellung in der verbindlichen Willensbildung des Staates sichtbar zu machen.
Seine Achtung in den Augen der Bevölkerung steht und fällt damit, dass er sich selbst achtet und seine Mitglieder dies auch durch einen achtungsvollen gegenseitigen Umgang beglaubigen.
Es geht also, meine Damen und Herren, um die Achtung von uns Politikern, aber auch um die Achtung von Politik insgesamt. Das sollte uns ein klares, aber auch maßvolles Verschärfen des Ordnungsrechtes wert sein, liebe Damen und Herren.
Zum Schluss. Der Entwurf enthält noch eine Vielzahl weiterer Änderungsvorschläge, zum Beispiel was die Wahl des Bundeskanzlers betrifft oder die Stellung der Ausschussvorsitzenden. Er enthält viele redaktionelle Änderungen. Ich könnte noch sehr viel reden, was sonst noch alles geändert wird. Ich möchte meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass wir es – hoffentlich möglichst im Konsens – in den parlamentarischen Beratungen, die folgen, miteinander schaffen, dieses Parlamentsrecht, diese Geschäftsordnung gemeinsam zu beschließen.
Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.