Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Abgeordnetengesetz und unsere Geschäftsordnung bilden die Grundlagen unserer parlamentarischen Arbeit. Sie haben sich im Großen und Ganzen bewährt. Aber gelegentlich ist es eben doch erforderlich, sie zu aktualisieren und an unsere parlamentarische Praxis anzupassen.
Ziel der Reform ist es, den Bundestag als Forum der politischen Auseinandersetzung und als Zentrum der Gesetzgebung zu stärken. Es geht darum, die Ordnung in unseren Debatten zu wahren und die Integrität unseres Hauses zu schützen. Zu diesem Zweck präzisieren wir Verfahrensregeln und erweitern maßvoll das parlamentarische Ordnungsrecht. In einer Zeit zunehmender Angriffe auf die parlamentarische Demokratie braucht der Bundestag wirksame Mittel, um einen offenen und konstruktiven Meinungsaustausch sicherzustellen. Hier darf und hier muss in der Sache heftig gestritten werden; aber wir müssen dabei fair miteinander umgehen.
Wir erwarten, dass sich alle Abgeordneten an unsere Regeln der parlamentarischen Zusammenarbeit halten, und wir werden das im Interesse aller auch durchsetzen.
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder erlebt, wie Plenardebatten oder Ausschusssitzungen gezielt als Bühne für politische Provokationen missbraucht werden. Deshalb stellen wir sicher, dass das Abgeordnetengesetz klare Konsequenzen definiert, wo unsere Regeln verletzt werden. Dazu gehören schärfere Sanktionen bei wiederholten Verstößen gegen unsere Ordnung wie beispielsweise ein Ausschluss aus der Sitzung oder ein Ordnungsgeld.
Die Höhe des Ordnungsgeldes ist übrigens seit 2011 unverändert geblieben. Die Entschädigungen für Abgeordnete sind seitdem mehrfach erhöht worden, sodass ein Ordnungsgeld über die Zeit immer weniger wehtut. Deshalb verdoppeln wir es jetzt, damit wieder deutlich wird: Die Würde und die Ordnung dieses Hauses zu beeinträchtigen, ist keine Lappalie.
Mit dieser Reform des Ordnungsrechts geht es nicht um eine Bevormundung der Abgeordneten oder Fraktionen, sondern um den Schutz einer respektvollen Debattenkultur. Diese liegt in unser aller Interesse. Jeder Abgeordnete trägt eine Mitverantwortung dafür, dass wir hier anständig miteinander umgehen. Das Miteinander und auch das Gegeneinander müssen von gegenseitigem Respekt getragen sein. Der Bundestag, wir alle, sollte ein Vorbild sein für die demokratische Debattenkultur in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich halte es für richtig, dass wir auch bei der Kürzung der Kostenpauschale die Beträge erhöhen, wenn ein Abgeordneter nicht an einer Sitzung teilnehmen kann. Ob er entschuldigt fehlt oder unentschuldigt, spielt in der Höhe eine Rolle, aber nicht in der Sache. Es ist angemessen, dass wir diese Beträge auch hier nach vielen Jahren erhöhen.
Bei der Kürzung der Kostenpauschale wegen Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung hat der Kollege Dr. Fechner schon angedeutet, dass wir nochmals genauer hinschauen wollen. Es gibt dazu eine Fülle von Anregungen aus den Fraktionen. Es ist insbesondere für Abgeordnete mit kleinen Kindern in der Tat schwierig, an einer Abstimmung teilzunehmen, wenn sie spät am Abend stattfindet. Wir haben gelegentlich auch noch nach Mitternacht Freitag früh Anträge auf namentliche Abstimmung. Da sollten wir noch mal überlegen, ob wir das nicht besser und vernünftiger gestalten können. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Überraschungsmomente oder physische Erschöpfung sollten nicht das Stilmittel bei namentlichen Abstimmungen werden.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und hoffe, dass wir mit den vielen Anregungen, die schon da sind, zu noch besseren Lösungen kommen, als wir es jetzt in der ersten Lesung vorgeschlagen haben. Insofern sind wir offen für alle Anregungen. Ich freue mich auf diese Debatte.
Vielen Dank.