Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wie wichtig die Möglichkeit ist, Ausschussvorsitzende abwählen zu können, haben wir bei der Qualität der Vorrede gemerkt.
Es hat sich einmal mehr gezeigt und wurde vom Verfassungsgericht in erfreulicher Deutlichkeit bestätigt, dass Herr Brandner nicht würdig ist, dieses Amt zu übernehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentralen politischen Entscheidungen finden hier im Deutschen Bundestag statt. Deswegen brauchen wir präzise und klare Regeln für unsere parlamentarischen Abläufe. Zugleich sind wir das Vorbild für die Debattenkultur in Deutschland. Deswegen lassen wir nicht länger zu, dass in diesem zunehmenden Ausmaß Hass, Hetze und Beleidigungen im Parlament verbreitet werden.
Genau das ist das Ziel dieser Änderung der Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Unsere Parlamentspraxis hat sich über die vielen Jahre doch in einigen Bereichen von der Geschäftsordnung von 1980 entfernt.
Zum Beispiel müssten wir heute den Urlaub eigentlich noch bei der Parlamentspräsidentin beantragen, und wir dürften eigentlich gar nicht einzelne Reden zu Protokoll geben. Das sind alles Dinge, die überholt sind. Und auch deswegen werden wir die Geschäftsordnung modernisieren.
Wenn wir uns die Ordnungsrufe anschauen, dann merken wir nicht nur, dass sie ganz überwiegend aus der AfD-Fraktion kommen,
sondern auch, dass ihre Zahl deutlich zugenommen hat. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Sanktionen gegen Hass, Hetze und Pöbeleien verdoppeln. Zukünftig wird es beim ersten Mal ein Ordnungsgeld von 2 000 Euro statt 1 000 Euro geben und im Wiederholungsfall von 4 000 Euro statt bisher 2 000 Euro. Es muss am Geldbeutel spürbar sein, wenn sich jemand hier nicht an die Regeln hält und keinen Benimm zeigt.
Ganz wichtig ist auch, dass wir einen Automatismus schaffen: Wer dreimal einen Ordnungsruf erhält, gegen den wird automatisch ein Ordnungsgeld verhangen. Auch das ist wichtig, damit die Pöbeleien hier endlich ein Ende nehmen. Wir wollen hier in der Sache hart debattieren – keine Frage –, aber immer sachlich; gerne dann auch hart, aber ohne Hass, Beleidigungen und Hetze.
Wir sind das Vorbild für die Debattenkultur und müssen deswegen dagegen vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zugegeben: Nicht jede Debatte haut uns hier vom Hocker – um es ganz deutlich zu sagen. Deswegen haben wir überlegt: Wie können wir die Debatten noch spannender gestalten? Ein Mittel ist es, gerade bei den Aktuellen Stunden, in denen wir die aktuellen Themen diskutieren, die die Bürger ganz besonders interessieren, lebendiger zu werden und auch dabei, wie in den anderen Debatten, Zwischenfragen und Kurzinterventionen zuzulassen. Ich glaube, das kann unser Parlament gerade angesichts der aktuellen Themen lebendiger machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nein.
Nein. Die Debatte hat ein hohes Niveau. Das will ich nicht gefährden durch eine Zwischenfrage der AfD.
Wir haben wichtige Positionen zu vergeben: Ausschussvorsitzende, Schriftführer oder die Position als Vizepräsident. Deswegen muss klar sein, dass eine Fraktion ernsthafte Vorschläge machen muss, die hier auch wirklich mehrheitsfähig sind.
Das Spielchen, dass hier quasi im Monatsrhythmus neue Vorschläge gemacht werden, die erkennbar keine Aussicht auf eine Mehrheit haben, wollen wir beenden.
Zukünftig hat eine vorschlagsberechtigte Fraktion dreimal die Möglichkeit, einen Personalvorschlag zu unterbreiten. Wenn auch der dritte Vorschlag keine Mehrheit findet, dann ist ein Personalvorschlag nur noch möglich, wenn er von einem Viertel der Abgeordneten unterstützt wird.
Ich finde, das ist eine ganz wichtige Maßnahme, um zu verhindern, dass hier parteipolitische Spielchen getrieben werden.
Ein Stück weit machen wir mit dieser Reform jetzt schon – da können wir gerne in den Beratungen auch noch anknüpfen – auch etwas für das Thema Familienfreundlichkeit. Denn wir finden, wir müssen auch das berücksichtigen. Wir werden deshalb den Katalog, wann namentliche Abstimmungen ausgeschlossen sind, erweitern. Und lassen Sie uns gerne auch darüber beraten, ob kein Abzug von der Kostenpauschale, wenn man fehlt oder an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, nur bei Krankheit eines Kindes gelten soll – wie es heute der Fall ist – oder auch dann, wenn keine Betreuungsmöglichkeit geben ist, gerade in den Abendstunden, aber eine Abstimmung kurzfristig anberaumt wurde. Auch darüber wollen wir reden. Wir müssen das Thema Familienfreundlichkeit im Bundestag höher hängen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir tun auch etwas für unsere eigene Sitzungsdisziplin. Und zwar kann sich heute ein Abgeordneter von einer namentlichen Abstimmung sehr leicht durch ein einfaches Beurlaubungsschreiben beurlauben lassen und hat damit keine Abzüge von seiner Kostenpauschale. Auch das wollen wir beenden. Wir finden: Wer an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, der muss zukünftig einen doppelt so hohen Abzug von der Kostenpauschale bekommen, nämlich 200 Euro statt heute 100 Euro.
Wir erhöhen auch den Abzug von der Kostenpauschale bei der Nichtteilnahme an Sitzungstagen. Wer unentschuldigt an einem Sitzungstag fehlt, der wird zukünftig nicht nur 200 Euro wie bisher, sondern 300 Euro Abzug bekommen. Wer sich etwa wegen eines Wahlkreistermins entschuldigt und nicht hier in Berlin an der Sitzung teilnimmt, der bekommt auch einen doppelt so hohen Abzug, nämlich 200 Euro statt bisher 100 Euro.
Um es ganz klar noch mal zusammenzufassen, weil es in den Vorberatungen sehr intensiv diskutiert wurde: Wer krank ist und sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigt, der bekommt nur einen Abzug von 20 Euro. Wer im Mutterschutz ist oder an einer von der Präsidentin genehmigten Delegationsreise teilnimmt, der bekommt gar keinen Abzug. Und das ist auch richtig so.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gewählt, und wir haben die Pflicht, unsere Arbeit hier im Parlament zu machen. Deswegen sollten all diejenigen, die hier nicht teilnehmen können, einen finanziellen Abzug bekommen. Ich finde, das ist wichtig. Wir sind gewählt, verdienen viel Geld, und dann haben wir auch die Pflicht, hier unsere Arbeit zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss will ich mich ganz herzlich bei allen bedanken, die an diesen Beratungen teilgenommen haben, insbesondere bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben über dreieinhalb Jahre hieran gearbeitet. Gestatten Sie mir im letzten Satz noch, den Kollegen Stephan Thomae von der FDP, Filiz Polat von den Grünen und Verkehrsminister Patrick Schnieder ganz herzlich zu danken. Sie haben wesentlich zu dieser Reform beigetragen.
Vielen Dank.