Sehr geehrter Herr Präsident! Auch im Namen der SPD-Fraktion Ihnen alles Gute für die neue Aufgabe! Ich melde mich wieder am Samstag, 17:30 Uhr. – Jetzt aber tatsächlich zur Geschäftsordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie die Debatte verfolgen und den Redebeitrag vom Kollegen Brandner erlebt haben:
Es ist kein Wunder, dass die AfD keine Stimmen aus diesem Hohen Hause kriegt, wenn man solche Redebeiträge hört; das nur mal als Anmerkung.
Lassen Sie mich zu Beginn sagen: Wir nehmen die Anliegen kleinerer Fraktionen und Gruppen ernst. Uns ist wichtig, die Arbeitsfähigkeit jedes einzelnen Abgeordneten sicherzustellen. Das ist ein hohes Gut, und das ist uns wichtig. Aber ebenso ist es auch wichtig, dass das Parlament als Ganzes arbeitsfähig bleibt. Wir stehen in der Verantwortung, jetzt in dieser Woche die Handlungsfähigkeit des Bundestages und seiner Gremien sicherzustellen, nicht irgendwann, sondern jetzt in dieser Woche. Darum ist es richtig, heute hier die Ausschüsse einzusetzen. Das ist wichtig für die parlamentarische Arbeit.
In den Ausschüssen, meine sehr geehrten Damen und Herren, findet die parlamentarische Arbeit statt. Sie werden zusammengesetzt nach dem sogenannten Spiegelbildprinzip: Die Zahl der Ausschusssitze setzt sich also spiegelbildlich nach den Größen der Fraktionen zusammen. Ja, das bedeutet auch – und ich habe den Antrag der Linken gesehen –, dass kleine Fraktionen bei kleineren Ausschüssen manchmal nur einen einzigen Sitz bekommen können. Und in seltenen Fällen kann es passieren, dass dieser Sitz auch mit dem Vorsitz verbunden ist. Das ist nicht ideal. Aber ich will das sehr deutlich sagen: Das ist zulässig, und das hat auch schon in der Vergangenheit funktioniert.
Ich war von 2016 bis 2017 selbst Mitglied im Abgasuntersuchungsausschuss. Es war die 18. Wahlperiode. Ein von mir sehr geschätzter Kollege, der Kollege Herbert Behrens, war damals das einzige Mitglied von Ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss und gleichzeitig Ausschussvorsitzender. Er war ein scharfer Fragesteller. Er hat diese Doppelrolle sehr gut ausgeführt. Von daher: Vielleicht zwei Videos weniger am Tag und ein bisschen mehr Herbert Behrens wagen, dann werden Sie das sehr gut schaffen. Von daher will ich Ihnen sagen: Ihren Antrag lehnen wir ab.
Unsere Geschäftsordnung – das will ich auch deutlich sagen – trifft klare Regelungen, wie die Besetzung funktioniert. Ich glaube, wir werden die Ausschussarbeit gut fortsetzen können. Es ist angesprochen worden: Nächste Woche werden sich die Ausschüsse konstituieren, und dann geht die Arbeit endgültig los. Wie gesagt, da ist auch kein Zeitverzug eingetreten. Der Kollege Bilger hat es gesagt: Es hat schon mal länger gedauert, auch unter unserer Beteiligung. Unter Beteiligung der Grünen hat es auch schon länger gedauert. Aber es ist gut, dass es heute losgeht.
Vielleicht noch ein Hinweis auf die Geschäftsordnung. Ich möchte auf eine Auslegungsentscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hinweisen. Diese ist aus dem Jahr 1988; dabei geht es ein bisschen um die Begründung und um Kontinuität; das muss man gucken. Allerdings wurde dort klargestellt, lieber Kollege Görke, dass auch stellvertretende Mitglieder eines Ausschusses während der Beratungen das Recht haben, sich an der Aussprache zu beteiligen, übrigens unabhängig davon, ob sie ein ordentliches Mitglied ihrer Fraktion vertreten oder nicht. Ich denke, dass wird Ihnen bei der einen oder anderen Sorge, die Sie in Ihrem Antrag artikuliert haben, helfen.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Deutsche Bundestag heute die Grundlage legt, seine Arbeit vollständig aufzunehmen. Es ist gut, dass wir die Ausschüsse heute einsetzen. Machen wir uns an die Arbeit!
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Dr. Irene Mihalic das Wort.